diese Parthie Holz unter folgenden Modalitäten für die Kommune anzukaufen. 1. Offerirt die Stadtgemeinde für dieses Gesammte Bauholz s. Unterlagen mit Ausnahme der Bretter zur Dachung die Summe von 1200 fl CMz 2. Hievon werden nach erfolgter Genehmigung sogleich 600 fl binnen 3 Monaten der Rest von 600 fl baar bezalt. 3. Bedingt sich die Gemeinde wegen gehöriger Sortirung des Holzes eine Frist von 2-3 Monaten zur Wegschaffung desselben. 4. Bleibt die Stadtgemeinde nur für den Fall ihr Anboth verbindlich, als das fürstl. Oberforstamt keine weitere Versteigerung dieser Parthie Holz veranstaltet. Hiervon ist das fürstl. Lamberg' sche Oberforstamt mit Note zu verständigen. Gaffl Anton Haller M. Lechner Amtmann Schriftführer
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