henthofer. Da Franz Pretscherno kein Be- fugniß zur Ausübung der Ma- schinnägel Erzeugung erwirkt hat, die Verpachtung der Werk- zeuge des Anton Baumgart- ner u. die hierauf gestützte Ausübung dieser Beschäfti- gung, wozu Bittsteller nicht einmal die erforderlichen Eigenschaften nachgewiesen hat, ganz ungesetzlich ist, in- dem freye Beschäftigungen, wenn sie nicht mehr ausge- übt werden können oder wollen, förmlich zurückzu- legen sind, so kann in die- ses Gesuch nicht gewilliget werden. Hievon ist der Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen, das Pol. Amt, so wie Anton Baumgartner, u. zwar letzterer mit dem rathschlägig zu verständi- gen, daß er seine Maschin- nägelerzeugung entweder selbst auszuüben, oder die- selbe unter Anschluß des Erwerbsteuerscheines zu- rückzulegen, u. sich seine Werkzeuge durch Veräuße- rung zu entledigen habe. Gaffl A. Vögerl Amtmann M. Lechner Schriftführer
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