Ratsprotokoll vom 18. Mai 1853

henthofer. Da Franz Pretscherno kein Befugniß zur Ausübung der Maschinnägel Erzeugung erwirkt hat, die Verpachtung der Werkzeuge des Anton Baumgartner u. die hierauf gestützte Ausübung dieser Beschäftigung, wozu Bittsteller nicht einmal die erforderlichen Eigenschaften nachgewiesen hat, ganz ungesetzlich ist, indem freye Beschäftigungen, wenn sie nicht mehr ausgeübt werden können oder wollen, förmlich zurückzulegen sind, so kann in dieses Gesuch nicht gewilliget werden. Hievon ist der Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen, das Pol. Amt, so wie Anton Baumgartner, u. zwar letzterer mit dem rathschlägig zu verständigen, daß er seine Maschinnägelerzeugung entweder selbst auszuüben, oder dieselbe unter Anschluß des Erwerbsteuerscheines zurückzulegen, u. sich seine Werkzeuge durch Veräußerung zu entledigen habe. Gaffl A. Vögerl Amtmann M. Lechner Schriftführer

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