Ratsprotokoll vom 18. Mai 1853

Rückschluß seiner Beilagen u. das Chyrurgische Gremium zu Handen des Hrn Payrleitner rathschlägig zu verständigen. Nro. 2184 Franz Wiesner erstattet ad No. 1967 seine Erklärung in Betreff der Fortsetzung des Schwimmunterrichtes. In Erledigung ihres Einschreitens de prs. 1. May Z. 1667 u. der nachträglichen Erklärung wird die Errichtung der Schwimmschule nach den bereits vor 2 Jahren vorgelegten Plane gegen Überlassung der vorhandenen Schwimmanstalt Requisiten zur unentgeldlichen Benützung u. seinerzeitigen Rückstellung an die Stadtgemeinde genehmigt, an diese Bewilligg. aber die ausdrückliche Bedingung gebunden, dß. Bittsteller nach vollendeter Herstellung im Polizeyamte die Meldung zum Behufe des coonellen Augenscheins mache, u. der Unterricht erst dann zu beginnen habe, wenn der Befund die nöthigen Sicherheitsgarantien biethet. Die zeitgemäße Hereingabe des zu veröffentlichen Programs, u. die endliche Berichterstattung über die Resultate des Unterichtes werden gleich dem vorigen Jahre beansprucht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2