Rückschluß seiner Beilagen u. das Chyrurgische Gremi- um zu Handen des Hrn Payr- leitner rathschlägig zu ver- ständigen. Nro. 2184 Franz Wiesner erstattet ad No. 1967 seine Erklärung in Betreff der Fortset- zung des Schwimmunter- richtes. In Erledigung ihres Einschrei- tens de prs. 1. May Z. 1667 u. der nachträglichen Erklärung wird die Errichtung der Schwimmschule nach den bereits vor 2 Jahren vorgelegten Plane gegen Überlassung der vorhandenen Schwimman- stalt Requisiten zur unent- geldlichen Benützung u. sei- nerzeitigen Rückstellung an die Stadtgemeinde geneh- migt, an diese Bewilligg. aber die ausdrückliche Be- dingung gebunden, dß. Bittsteller nach vollendeter Herstellung im Polizeyamte die Meldung zum Behufe des coonellen Augenscheins ma- che, u. der Unterricht erst dann zu beginnen habe, wenn der Befund die nöthigen Sicherheitsgarantien biethet. Die zeitgemäße Hereingabe des zu veröffentlichen Pro- grams, u. die endliche Bericht- erstattung über die Resul- tate des Unterichtes werden gleich dem vorigen Jahre be- ansprucht.
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