Ratsprotokoll vom 18. Mai 1853

Nro. 2130 Die MarktgefälleneinhebgsCoon. überreicht das Rapulare über die im Frühmarkte 1853 eingehobenen Marktgefälle. Das Ergebniß der eingehobenen Marktgefälle im Frühmarkte 1853 im Betrage von 472 fl 12 xr C.M. wird zur Wissenschaft genommen, u. das Kaßaamt hat selbe in Rechnung zu stellen. In Betreff des Hrn. Josef Springer wird demselben die Einlösung des Grundrechtes bewilligt, u. hat derselbe dann die Gebühr nach dem angeführten Maße von 36' 9″ in Quadrat zu entrichten, u. zwar nach Abrechnung des bereits bezahlten Standgeldes. Was die willkührliche Vergrößerung der Stände anbelangt so ist die Markt Coon. nächstkommenden Markt zu beauftragen, strenge darauf zu sehen, daß diesem Unfug gesteuert wird, u. jene Stände, welche das Trotoir beengen, abgeschafft werden. Von diesem Beschluße hat H. R. Rev. Schiefermayr Vormerkung zu nehmen, um seiner Zeit das gehörige einleiten zu können.

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