Ratsprotokoll vom 18. Mai 1853

Nro. 2130 Die Marktgefälleneinhebgs- Coon. überreicht das Rapu- lare über die im Früh- markte 1853 eingehobe- nen Marktgefälle. Das Ergebniß der eingehobe- nen Marktgefälle im Früh- markte 1853 im Betrage von 472 fl 12 xr C.M. wird zur Wis- senschaft genommen, u. das Kaßaamt hat selbe in Rech- nung zu stellen. In Betreff des Hrn. Josef Sprin- ger wird demselben die Ein- lösung des Grundrechtes bewilligt, u. hat derselbe dann die Gebühr nach dem angeführ- ten Maße von 36' 9″ in Qua- drat zu entrichten, u. zwar nach Abrechnung des bereits bezahlten Standgeldes. Was die willkührliche Vergröße- rung der Stände anbelangt so ist die Markt Coon. nächstkom- menden Markt zu beauftra- gen, strenge darauf zu sehen, daß diesem Unfug gesteuert wird, u. jene Stände, welche das Trotoir beengen, abge- schafft werden. Von diesem Beschluße hat H. R. Rev. Schiefermayr Vormer- kung zu nehmen, um seiner Zeit das gehörige einleiten zu können.

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