Quittung bey der städtischen Kas- sa erheben könne, worin er aber zugleich ausdrücklich zu bemerken hat, daß er sich mit dieser Summe für seine dieß- fälligen Leistungen ganz be- friediget findet. Die Einsichtsnahme der Akten steht dem Hrn. Baumeister durch 14 Tage vom Tage der Zustellung offen. Nro. 1520. Augenscheins Protokoll über die von Adalb. Staudinger be- antragte Erbauung einer Sommerschank, dann Abbrechnung der Mauer längst seines Gartengrundes auf der städtischen Promenade. Nachdem Hr. Adalb. Staudinger in diesem Protokolle er- klärt hat, daß er eine ähn- liche Bariere wie längs des Gartens bey Hrn. Gaffl nicht herstellen könne, so wird selber angewiesen, einen Plan über eine solche Bariere hierorts vorzulegen, welche den polizeylichen Rücksichten genügt u. eine gefällige Form hat. V. Section. Nro. 1483. Josef Prandstetter überreicht den Rekurs pto der gegen ihn verhängten Geldstrafe pr 10 fl CMz zur Einbegleitung an H. Statthalterey. Zur Wissenschaft u. ist der in- liegende Rekurs der kk Bezks. Hptm. zur Einbegleitung an
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