Ratsprotokoll vom 16. März 1853

abwirft, welches den Gemein- derathe laut § 60 des ober- wähnten Gem. Gesetzes eben- falls bis zur Summe von 4000 fl zu thun ermächti- get. Die Gemeinde ist im Besitze von 7500 fl 5 % Metall. Obl. 〃 4100 fl 4 % 〃 〃 welche mit keinem Vinculum versehen sind & die zu diesem Behufe verwendet werden könnten. Der löbl. Gemeinderath wolle sich über eine dieser Proposition einigen, und einen der Herren im Ge- meinderathe ermächtigen, sie nach dem Beschluße auszuführen. Einhelliger Beschluß. Wird die 3. Proposition angenommen, demzufol- ge der Hr. Gem. Rath Nut- zinger ermächtiget, aus. dem Gemeindevermögen 4000 fl 5 % Metall Oblion. mit Coupons zur Erwir- kung eines Darlehens zu beheben, u. die Rechg. hierüber seiner Zeit vorzulegen. Hievon sey auch die Dep. Coõn in Kenntniß zu set- zen.

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