sammen, welche für den ge- genwärtigen Augenblick hinlänglich sind, um die dringendsten Contoforde- rungen zu berichtigen. Für jede dieser Vorschußzah- lung erhält der Einzahler einen Empfangschein, der mit der fortlaufenden Num- mer versehen u. mit 4 % zu verzinsen ist. Mit Schluß eines jeden Mo- nats erfolgt die Zurück- zahlung wenigstens eines dieser Vorschußzahlungen durch Verlosung der Num- mern, welche auch auf mehr ausgedehnt werden kann, wenn der Stand der Caßa es gestattet. Die gezogene Nummer wird gegen Rückgabe des Em- pfangsscheines baar nebst den bis zum Ziehungstage zu berechneten 4 % Zinsen bezahlt. Auf diese Weise hätten wir bis längstens einem hal- ben Jahre die Zurückzahlun- gen dieser Vorschüße beendigt. 2. Den Verkauf von Oblionen in dem Betrage von 2000 fl einzuleiten, welches der Gem. Rath laut a.h. geneh- migten Gemeinde Ordnung § 55 bis zur Summe von 4000 fl gestattet ist, 3. Ein Darlehen gegen Depo- sitirung von Staatspapie- ren zu negozieren, welches den Betrag von 2–3000 fl C.M.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2