sammen, welche für den gegenwärtigen Augenblick hinlänglich sind, um die dringendsten Contoforderungen zu berichtigen. Für jede dieser Vorschußzahlung erhält der Einzahler einen Empfangschein, der mit der fortlaufenden Nummer versehen u. mit 4 % zu verzinsen ist. Mit Schluß eines jeden Monats erfolgt die Zurückzahlung wenigstens eines dieser Vorschußzahlungen durch Verlosung der Nummern, welche auch auf mehr ausgedehnt werden kann, wenn der Stand der Caßa es gestattet. Die gezogene Nummer wird gegen Rückgabe des Empfangsscheines baar nebst den bis zum Ziehungstage zu berechneten 4 % Zinsen bezahlt. Auf diese Weise hätten wir bis längstens einem halben Jahre die Zurückzahlungen dieser Vorschüße beendigt. 2. Den Verkauf von Oblionen in dem Betrage von 2000 fl einzuleiten, welches der Gem. Rath laut a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung § 55 bis zur Summe von 4000 fl gestattet ist, 3. Ein Darlehen gegen Depositirung von Staatspapieren zu negozieren, welches den Betrag von 2–3000 fl C.M.
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