Regulirung des Pfarrplatzes. Daß ist jenes Grundflekens der Stadtgemein- de Steyr, welcher nach dem Situationsplan Brouillon mit den Grundparzellen No. 311–266 (roth.) mit der Bauparzel- len No. 186, 187, 188, 195, 196, 197, 198 & 199 (schwarz) bezeichnet ist. Vortrag Als im Jahr 1846/1847 auf Anordnung des k.k. Kreisam- tes, die Abbrechung der hohen Stadtmauern längst des Gilgen u. Stadtpfarrthores (186 & 188) der feuerge- fährlichen Holzlagen an der Kirche (198), der Zwischen der Zwingermauer (199) etc. etc. ausgeführt wurde, ist vor allem der Grundsatz aufgestellet worden, daß der hierdurch gewonnene Platz, ganz frei bleiben sollte, da- mit der herrliche Bau unseres ehrwürdigen Got- teshauses von allen Seiten gesehen & bewundert wer- den könne; daß dieser Raum mit Inbegriff der Er- erhebungen des die Kirche umgebenden Friedhofes ge- regelt & geebnet & die abgebrochenen oberwähnte Holz- lagen an irgend einen andern passenden Platz auf selben untergebracht werden sollten. Nur unter diesen Bedingungen, willigte damals die geistliche Vogtei, in der Person des hochwürdigen Canoni- cus u. Stadtpfarrers Herr Joh. Plersch dazu ein; es ist demnach die heiligste Pflicht diesen Versprechun- gen getreulich nach zu kommen. Von Seite der Gemeinde ist der gleiche Grundsatz aufgestellet u. festgehalten, auch sogleich der Antrag gestellet worden. Hinsichtlich der Ablösung & Demoli- rung des Grieslerhauses No. 160 (187) die nöthigen Schritte einzuleiten, der Zwingergrund (266) der die Besitzerin des Grieslerhauses pachtweise inne hatte, aufzukünden, den Aman'schen Gartengrund (311?) der mit der Wiedereinlösungsrecht verkauft wurde wieder rückzukaufen & alle diese Grundstüken – vereint mit jener der Kirche, zu einer großen Ganzen zu schaffen, damit die Gemeinde einen großen freien Platz gewinnen, weil die Gemeinde immer[?] daran Mangel leidet
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