Ratsprotokoll vom 16. März 1853

von h. Statthalterey angezo- genen Richtung zu vernehmen Nro. 994 Anzeige der Anna Meidin- ger pcto Fortbetrieb des ihrem verstorbenen Manne verliehenen personellen Schuh- machergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und hievon die Frau Witwe un- ter Rückschluß ihrer Beila- gen, so wie die Schuhma- cher Innung rathschlägig verständiget. Nro. 882 Ignaz Römbaur überreicht das abverlangte Zeugniß in Betreff seiner Befähigg. zur Poliererey mit der Bitte um ehemögliche Vor- nahme seiner Freysprechg. Nachdem die Polierey nach dem mit Dekret vom 29.7. 1839 Z. 18856 kundgemachten Revision der Commercial Gewer- be als eine freye Beschäfti- gung erklärt worden ist, hiedurch jeder Zunftzwang entfällt, so sind die Vorsteher welche die Aufdingung des Beschwerdeführers geneh- migten, unter Vorhalt der h. Reggsverordnung vom 7. März 1844 Z. 4462 we- gen unverweilter Freyspre- chung zu Protokoll zu ver- nehmen. Hiezu ist auch der Zeugnißaussteller Hr. Joh. Bach einzuladen.

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