von h. Statthalterey angezogenen Richtung zu vernehmen Nro. 994 Anzeige der Anna Meidinger pcto Fortbetrieb des ihrem verstorbenen Manne verliehenen personellen Schuhmachergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und hievon die Frau Witwe unter Rückschluß ihrer Beilagen, so wie die Schuhmacher Innung rathschlägig verständiget. Nro. 882 Ignaz Römbaur überreicht das abverlangte Zeugniß in Betreff seiner Befähigg. zur Poliererey mit der Bitte um ehemögliche Vornahme seiner Freysprechg. Nachdem die Polierey nach dem mit Dekret vom 29.7. 1839 Z. 18856 kundgemachten Revision der Commercial Gewerbe als eine freye Beschäftigung erklärt worden ist, hiedurch jeder Zunftzwang entfällt, so sind die Vorsteher welche die Aufdingung des Beschwerdeführers genehmigten, unter Vorhalt der h. Reggsverordnung vom 7. März 1844 Z. 4462 wegen unverweilter Freysprechung zu Protokoll zu vernehmen. Hiezu ist auch der Zeugnißaussteller Hr. Joh. Bach einzuladen.
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