Ratsprotokoll vom 16. März 1853

Gemeinde Verfaßung a.h. Orts ertheilt worden ist, gleich den politischen Behörden beizuzählen sind, so kann auf ihre Vorstellung vom 30. Jänner 1853 nur der Art Rücksicht getragen werden, daß der Bezug des 2 % Mortuars von jener Summe abgenommen werde, welches sich nach dem reinen Verlaãftsvermögen nach der Frau Katharina Mayr in 13.382 fl 32 1/4 C.M. bestehend mit 267 fl 38 2/4 C.M. beziffert. Es kömmt daher die Differenz des bereits abgenommenen Betrages von 333 fl 11 3/4 xr C.M. zu dem vorangesetzten pr. 267 fl 38 2/4 xr mit 65 fl 33 1/4 xr zurückzuvergüten, welcher gegen Empfangschein bey dem hiesigen Kassaamte behoben werden kann. Im Übrigen wird Ihre Eingabe als Rekurs durch die k.k. Bezkshptm. an den Hr. Statthalter geleitet. Hievon ist Hr. Josef Mayr der Rechgs. Rev. Schiefermayr u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen.

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