Der Gemeinde Gnigl aber die angesuchte Anzeige u. Mittheilung nach der Geburt des Kindes sogleich bekannt zu geben. Hievon ist auch das Conscr. Amt auf Rubrik unter Anschluß des Heimathscheines zu verständigen. III. Section Nro. 1127 Konto des Michael Haas pr. 63 fl 6 xr C.M. über gelieferte Drucksorten. Nachdem die richtige Lieferung bestättiget erscheint, so werden diese 63 fl 6 xr C.M. zur Zahlung beim Kaßaamte angewiesen. Nro. 952 Bericht des R.Rev. Schiefermayr über die Vorstellung des Hr. Josef Mayr wegen Mortuarsaufrechnung nach Gattin Katharina Mayr. Ist nunmehr die Beschwerde ad Nro. 503 zu erledigen mit folgenden Bescheid. Da das bürgl. Freygeld eine nothwendig erkannte Einnahmsquelle zur Bildung & Vermehrung des Gemeindefondes ist, aus dem die Gemeinde Auslagen bedeckt u. bestritten werden, der Rechtsgrund hiezu, so wie bey allen Pflichten der Glieder einer freyen Gesellschaft nur in einem ausdrücklichen oder stillschweigenden, einstimmig
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