Ratsprotokoll vom 16. März 1853

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 16. März 1853 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 16. März 1853. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Seidl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Millner, Vögerl, Edelbaur, Haller, Haratzmüller, Woisetschlager, Lech- ner, Anton Heindl. Abwesende Die Herren Gem. Räthe Mich. Heindl, v. Jäger, Stigler, Vogl, Wittigschlager. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 8. d.Mts. wur- de vorgelesen, und seinem vollen Inhalte nach angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 1278 Erinnerung welchen Ab- hilfe der schwachen Stadtkaßakräfte. Bey der am 8. d.Mts. statt- gehabten Gemeinderaths- Sitzung wurden die schwa- chen Kräfte der Stadtkaßa besprochen, – über die Mit- tel, diesem Übelstande abzuhelfen, sollte ich eine Proposition stellen. Ich erlaube mir nun, sie hiemit auf dreyerley Art zu machen. 1. Der Gemeinderath besteht gegenwärtig aus 20 Mitglie- dern, wenn nun jeder dieser Herren 100 fl C.M. baar erlegt, so haben wir 2000 fl C.M. bei-

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 16. März 1853. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Seidl, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Millner, Vögerl, Edelbaur, Haller, Haratzmüller, Woisetschlager, Lechner, Anton Heindl. Abwesende Die Herren Gem. Räthe Mich. Heindl, v. Jäger, Stigler, Vogl, Wittigschlager. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 8. d.Mts. wurde vorgelesen, und seinem vollen Inhalte nach angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 1278 Erinnerung welchen Abhilfe der schwachen Stadtkaßakräfte. Bey der am 8. d.Mts. stattgehabten GemeinderathsSitzung wurden die schwachen Kräfte der Stadtkaßa besprochen, – über die Mittel, diesem Übelstande abzuhelfen, sollte ich eine Proposition stellen. Ich erlaube mir nun, sie hiemit auf dreyerley Art zu machen. 1. Der Gemeinderath besteht gegenwärtig aus 20 Mitgliedern, wenn nun jeder dieser Herren 100 fl C.M. baar erlegt, so haben wir 2000 fl C.M. bei-

sammen, welche für den gegenwärtigen Augenblick hinlänglich sind, um die dringendsten Contoforderungen zu berichtigen. Für jede dieser Vorschußzahlung erhält der Einzahler einen Empfangschein, der mit der fortlaufenden Nummer versehen u. mit 4 % zu verzinsen ist. Mit Schluß eines jeden Monats erfolgt die Zurückzahlung wenigstens eines dieser Vorschußzahlungen durch Verlosung der Nummern, welche auch auf mehr ausgedehnt werden kann, wenn der Stand der Caßa es gestattet. Die gezogene Nummer wird gegen Rückgabe des Empfangsscheines baar nebst den bis zum Ziehungstage zu berechneten 4 % Zinsen bezahlt. Auf diese Weise hätten wir bis längstens einem halben Jahre die Zurückzahlungen dieser Vorschüße beendigt. 2. Den Verkauf von Oblionen in dem Betrage von 2000 fl einzuleiten, welches der Gem. Rath laut a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung § 55 bis zur Summe von 4000 fl gestattet ist, 3. Ein Darlehen gegen Depositirung von Staatspapieren zu negozieren, welches den Betrag von 2–3000 fl C.M.

sammen, welche für den ge- genwärtigen Augenblick hinlänglich sind, um die dringendsten Contoforde- rungen zu berichtigen. Für jede dieser Vorschußzah- lung erhält der Einzahler einen Empfangschein, der mit der fortlaufenden Num- mer versehen u. mit 4 % zu verzinsen ist. Mit Schluß eines jeden Mo- nats erfolgt die Zurück- zahlung wenigstens eines dieser Vorschußzahlungen durch Verlosung der Num- mern, welche auch auf mehr ausgedehnt werden kann, wenn der Stand der Caßa es gestattet. Die gezogene Nummer wird gegen Rückgabe des Em- pfangsscheines baar nebst den bis zum Ziehungstage zu berechneten 4 % Zinsen bezahlt. Auf diese Weise hätten wir bis längstens einem hal- ben Jahre die Zurückzahlun- gen dieser Vorschüße beendigt. 2. Den Verkauf von Oblionen in dem Betrage von 2000 fl einzuleiten, welches der Gem. Rath laut a.h. geneh- migten Gemeinde Ordnung § 55 bis zur Summe von 4000 fl gestattet ist, 3. Ein Darlehen gegen Depo- sitirung von Staatspapie- ren zu negozieren, welches den Betrag von 2–3000 fl C.M.

abwirft, welches den Gemein- derathe laut § 60 des ober- wähnten Gem. Gesetzes eben- falls bis zur Summe von 4000 fl zu thun ermächti- get. Die Gemeinde ist im Besitze von 7500 fl 5 % Metall. Obl. 〃 4100 fl 4 % 〃 〃 welche mit keinem Vinculum versehen sind & die zu diesem Behufe verwendet werden könnten. Der löbl. Gemeinderath wolle sich über eine dieser Proposition einigen, und einen der Herren im Ge- meinderathe ermächtigen, sie nach dem Beschluße auszuführen. Einhelliger Beschluß. Wird die 3. Proposition angenommen, demzufol- ge der Hr. Gem. Rath Nut- zinger ermächtiget, aus. dem Gemeindevermögen 4000 fl 5 % Metall Oblion. mit Coupons zur Erwir- kung eines Darlehens zu beheben, u. die Rechg. hierüber seiner Zeit vorzulegen. Hievon sey auch die Dep. Coõn in Kenntniß zu set- zen.

abwirft, welches den Gemeinderathe laut § 60 des oberwähnten Gem. Gesetzes ebenfalls bis zur Summe von 4000 fl zu thun ermächtiget. Die Gemeinde ist im Besitze von 7500 fl 5 % Metall. Obl. 4100 fl 4 % welche mit keinem Vinculum versehen sind & die zu diesem Behufe verwendet werden könnten. Der löbl. Gemeinderath wolle sich über eine dieser Proposition einigen, und einen der Herren im Gemeinderathe ermächtigen, sie nach dem Beschluße auszuführen. Einhelliger Beschluß. Wird die 3. Proposition angenommen, demzufolge der Hr. Gem. Rath Nutzinger ermächtiget, aus. dem Gemeindevermögen 4000 fl 5 % Metall Oblion. mit Coupons zur Erwirkung eines Darlehens zu beheben, u. die Rechg. hierüber seiner Zeit vorzulegen. Hievon sey auch die Dep. Coõn in Kenntniß zu setzen.

Nro. 1279 Antrag über die beantragte Erbauung eines gothischen Altars in hiesiger Stadtpfarrkirche. Unser ehrenwerther Kollega der Hr. Joh. Eysn hat in der verwichenen Gemeinderaths Sitzung den lobenswerthen Antrag gestellt, daß zur ewigen Gedächtniß der glücklichen Rettung Sr. k.k. apost. Majestät unsers allergnädigsten Kaisers u. Herrn Franz Josef I. in unserer Stadtpfarrkirche ein gothischer Hochaltar nach dem Style u. im vollsten Einklang des bereits bestehenden Baues derselben errichtet, die Restauration der seit dem verhörenden Brande im Jahre 1728 zugemauerter Fenster gleichzeitig eingeleitet werden, u. auf den hergestellten Altar eine passende Devise die Absicht u. den Zwecke entsprechend angebracht werden sollte. Indem ich diesen, in meinem Innern schon längst genährten Wunsche nun in Erfüllung zu gehen sehe, muß ich diesen erhabenen Gedanken meine vollste Anerkennung angedeihen laßen, u. erlaube mir hiemit, Sie meine Herren um Genehmigg. dieses Antrages zu ersuchen. Es versteht sich von selbst, daß die Kosten dieses Baues nicht

Nro. 1279 Antrag über die beantragte Erbauung eines gothischen Altars in hiesiger Stadtpfarrkirche. Unser ehrenwerther Kollega der Hr. Joh. Eysn hat in der verwichenen Gemeinderaths Sitzung den lobenswerthen Antrag gestellt, daß zur ewigen Gedächtniß der glück- lichen Rettung Sr. k.k. apost. Majestät unsers allergnä- digsten Kaisers u. Herrn Franz Josef I. in unserer Stadtpfarr- kirche ein gothischer Hochaltar nach dem Style u. im vollsten Einklang des bereits bestehen- den Baues derselben errich- tet, die Restauration der seit dem verhörenden Bran- de im Jahre 1728 zugemau- erter Fenster gleichzeitig eingeleitet werden, u. auf den hergestellten Altar eine passende Devise die Ab- sicht u. den Zwecke entspre- chend angebracht warden sollte. Indem ich diesen, in meinem Innern schon längst genährten Wunsche nun in Erfüllung zu gehen sehe, muß ich die- sen erhabenen Gedanken meine vollste Anerkennung angedeihen laßen, u. er- laube mir hiemit, Sie mei- ne Herren um Genehmigg. dieses Antrages zu ersu- chen. Es versteht sich von selbst, daß die Kosten dieses Baues nicht

von der Gemeinde Kaßa bestritten, sondern durch milde Beiträge geschaffen werde. Um jedoch den Grund-Pro- fil u. Durchschnittsplan, die innere Beschaffenheit des bereits bestehenden Baues zu erhalten; muß die genau- este Aufnahme desselben desselben eingeleitet wer- den, weil sonst keine ge- eigneten Pläne zur Her- stellung des Beantrag- ten Baues verfaßt wer- den könne. Den Hr. Gust. Royko habe ich als tüchtigen Zeichner in diesem Fache kennen gelernt, derselbe ist auch erböthig, diese Aufgabe zu lösen, nur müssen ihm Arbeitskräfte beigegeben werden, um in kürzester Frist, die Vermes- sung nach vorbemerkter Angabe ausführen zu kön- nen. Es wolle demnach abgestimmt werden. Der Antrag des Hr. Eysn sey mittelst Aufruf an die Bewohner Steyr's durch mil- de Beiträge zu sammeln, an- zunehmen, die Vorarbei- ten seyen sogleich zu be- ginnen, u. von der Stadt- kaßa zu berichtigen, u. ein Comite zu ernennen, welcher die Besorgung der nöthigen Ausarbei-

von der Gemeinde Kaßa bestritten, sondern durch milde Beiträge geschaffen werde. Um jedoch den Grund-Profil u. Durchschnittsplan, die innere Beschaffenheit des bereits bestehenden Baues zu erhalten; muß die genaueste Aufnahme desselben desselben eingeleitet werden, weil sonst keine geeigneten Pläne zur Herstellung des Beantragten Baues verfaßt werden könne. Den Hr. Gust. Royko habe ich als tüchtigen Zeichner in diesem Fache kennen gelernt, derselbe ist auch erböthig, diese Aufgabe zu lösen, nur müssen ihm Arbeitskräfte beigegeben werden, um in kürzester Frist, die Vermessung nach vorbemerkter Angabe ausführen zu können. Es wolle demnach abgestimmt werden. Der Antrag des Hr. Eysn sey mittelst Aufruf an die Bewohner Steyr's durch milde Beiträge zu sammeln, anzunehmen, die Vorarbeiten seyen sogleich zu beginnen, u. von der Stadtkaßa zu berichtigen, u. ein Comite zu ernennen, welcher die Besorgung der nöthigen Ausarbei-

tungen an Plänen u. Kostenüberschlägen u. die weiteren Schritte übertragen werden, u. da die Kirche der geistl. Vogtey zunächst steht, sich mit selber ins Einvernehmen zu setzen. Beschluss per majora. Einverstanden gegen dem, daß das Comite ernannt, u. sogleich die Vorarbeiten beginnen, u. sich dieses mit der geistl. Vogtey einvernehmen sollte. Zum Comite werden die Herren Eysn, Johann Nutzinger, Jos. Krenklmüllner, Anton Haller, Wittigschlager u. Karl v. Koller ernannt. I. Section Nro. 1171 Protokoll mit Anna Angermayr über die ad Nro. 715 angesuchte Nichtausfolgung des für die Weberndorfer'schen Eheleute depositirten Sparrkaßabüchels. Da dieser Gegenstand durch den Ausgleich der Partheyen bereits sein Ende gefunden, so wird den Weberstorfer'schen Eheleuten das deponirte Sparrkaßabüchel ausgefolgt u. hievon das Depositen

tungen an Plänen u. Kosten- überschlägen u. die weiteren Schritte übertragen wer- den, u. da die Kirche der geistl. Vogtey zunächst steht, sich mit selber ins Einver- nehmen zu setzen. Beschluss per majora. Einverstanden gegen dem, daß das Comite ernannt, u. sogleich die Vorarbei- ten beginnen, u. sich dieses mit der geistl. Vogtey einvernehmen sollte. Zum Comite werden die Herren Eysn, Johann Nutzinger, Jos. Krenkl- müllner, Anton Haller, Wittigschlager u. Karl v. Koller er- nannt. I. Section Nro. 1171 Protokoll mit Anna An- germayr über die ad Nro. 715 angesuchte Nichtaus- folgung des für die We- berndorfer'schen Eheleute depositirten Sparrkaßa- büchels. Da dieser Gegenstand durch den Ausgleich der Partheyen bereits sein En- de gefunden, so wird den Weberstorfer'schen Eheleu- ten das deponirte Sparr- kaßabüchel ausgefolgt u. hievon das Depositen

Amt auf Rubrik verstän- diget. Nro. 938 Gesuch des Alois Nieder- reiter Drahtziehergesel- len um Ausfertigg. des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit der led. großj. Theresia Sametz. Ist der Ehekonsens auszu- fertigen, und unter Rück- schluß seiner Beilagen zuzustellen. Nro. 1232 Dasselbe Gesuch des Franz Dirnberger zur Verehelichung mit Maria Atteneder. Da Hr. Bittsteller jede Nach- weisung, daß selber weder ein erlernter Weber noch Gärtner sey, unterließ, folglich nicht zu erwarten steht, daß er eines dieser Geschäfte mit Erfolg zu betreiben im Stande ist, u. so einer Familie ihren Unterhalt sichern könnte, so muß der Bittsteller mit seinem Gesuche zurück- gewiesen werden. Nro. 1195 Schreiben der Gemeinde Vorstehung Gnigl um Be- willigg. des Aufenthaltes der Theresia Lohner. Wird der nachgesuchte Auf- enthalt bewilligt, der Re- kurs ist zu hinterlegen.

Amt auf Rubrik verständiget. Nro. 938 Gesuch des Alois Niederreiter Drahtziehergesellen um Ausfertigg. des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit der led. großj. Theresia Sametz. Ist der Ehekonsens auszufertigen, und unter Rückschluß seiner Beilagen zuzustellen. Nro. 1232 Dasselbe Gesuch des Franz Dirnberger zur Verehelichung mit Maria Atteneder. Da Hr. Bittsteller jede Nachweisung, daß selber weder ein erlernter Weber noch Gärtner sey, unterließ, folglich nicht zu erwarten steht, daß er eines dieser Geschäfte mit Erfolg zu betreiben im Stande ist, u. so einer Familie ihren Unterhalt sichern könnte, so muß der Bittsteller mit seinem Gesuche zurückgewiesen werden. Nro. 1195 Schreiben der Gemeinde Vorstehung Gnigl um Bewilligg. des Aufenthaltes der Theresia Lohner. Wird der nachgesuchte Aufenthalt bewilligt, der Rekurs ist zu hinterlegen.

Der Gemeinde Gnigl aber die angesuchte Anzeige u. Mittheilung nach der Geburt des Kindes sogleich bekannt zu geben. Hievon ist auch das Conscr. Amt auf Rubrik unter Anschluß des Heimathscheines zu verständigen. III. Section Nro. 1127 Konto des Michael Haas pr. 63 fl 6 xr C.M. über gelieferte Drucksorten. Nachdem die richtige Lieferung bestättiget erscheint, so werden diese 63 fl 6 xr C.M. zur Zahlung beim Kaßaamte angewiesen. Nro. 952 Bericht des R.Rev. Schiefermayr über die Vorstellung des Hr. Josef Mayr wegen Mortuarsaufrechnung nach Gattin Katharina Mayr. Ist nunmehr die Beschwerde ad Nro. 503 zu erledigen mit folgenden Bescheid. Da das bürgl. Freygeld eine nothwendig erkannte Einnahmsquelle zur Bildung & Vermehrung des Gemeindefondes ist, aus dem die Gemeinde Auslagen bedeckt u. bestritten werden, der Rechtsgrund hiezu, so wie bey allen Pflichten der Glieder einer freyen Gesellschaft nur in einem ausdrücklichen oder stillschweigenden, einstimmig

Der Gemeinde Gnigl aber die angesuchte Anzeige u. Mittheilung nach der Geburt des Kindes sogleich bekannt zu geben. Hievon ist auch das Conscr. Amt auf Rubrik unter Anschluß des Heimathschei- nes zu verständigen. III. Section Nro. 1127 Konto des Michael Haas pr. 63 fl 6 xr C.M. über gelieferte Drucksorten. Nachdem die richtige Lie- ferung bestättiget er- scheint, so werden diese 63 fl 6 xr C.M. zur Zahlung beim Kaßaamte angewiesen. Nro. 952 Bericht des R.Rev. Schiefer- mayr über die Vorstellung des Hr. Josef Mayr wegen Mortuarsaufrechnung nach Gattin Katharina Mayr. Ist nunmehr die Beschwerde ad Nro. 503 zu erledigen mit folgenden Bescheid. Da das bürgl. Freygeld eine nothwendig erkannte Einnahms- quelle zur Bildung & Ver- mehrung des Gemeindefon- des ist, aus dem die Gemein- de Auslagen bedeckt u. bestrit- ten werden, der Rechts- grund hiezu, so wie bey allen Pflichten der Glieder einer freyen Gesellschaft nur in einem ausdrücklichen oder stillschweigenden, einstimmig

oder durch Stimmenmehrheit er- zielten Gemeinde Beschluß gesucht u. ge- funden werden kann; der Ge- meinderath laut Kundmachung vom 20.7.1851 Z. 3327 Punkt V (welche jedem Gemeindegliede zugestellt wurde) beschlossen hat, daß der Bezug des 2 % Mortuariums bey einem sich in hiesiger Gemeinde ereig- nenden Todfalle vom reinen Verlaãftsvermögen abge- nommen werde, auch in Zu- kunft zu verbleiben habe, weil diese Einnahmsquelle vor der Hand nicht entbehrt werden könne, die k.k. Bezkshptm. mit Sign. vom 3.9.1851 Z. 13923 das Recht des Fortbe- zuges dieses Gefälles an- erkannt, überdieß die kaiserl. Verordnung vom 11. May 1850 Z. 9717 über die Volzugs u. Disziplinargewalt der poli- tischen Obrigkeiten § 4 Geld- leistungen, welche nach ei- nem endgiltigen Gemein- debeschluß zu einem Ge- meindezwecke statt zu fin- den haben, u. nicht in Zu- schlägen zu den direkten u. indirekten Steuern beste- hen, durch ihre eigenen Or- gane einzuheben, berechtigt u. laut § 15 derselben, jene Stadtgemeinden, die mit der Ausübung des übertrage- nen Wirkungskreises be- traut, u. der eine eigene

oder durch Stimmenmehrheit erzielten Gemeinde Beschluß gesucht u. gefunden werden kann; der Gemeinderath laut Kundmachung vom 20.7.1851 Z. 3327 Punkt V (welche jedem Gemeindegliede zugestellt wurde) beschlossen hat, daß der Bezug des 2 % Mortuariums bey einem sich in hiesiger Gemeinde ereignenden Todfalle vom reinen Verlaãftsvermögen abgenommen werde, auch in Zukunft zu verbleiben habe, weil diese Einnahmsquelle vor der Hand nicht entbehrt werden könne, die k.k. Bezkshptm. mit Sign. vom 3.9.1851 Z. 13923 das Recht des Fortbezuges dieses Gefälles anerkannt, überdieß die kaiserl. Verordnung vom 11. May 1850 Z. 9717 über die Volzugs u. Disziplinargewalt der politischen Obrigkeiten § 4 Geldleistungen, welche nach einem endgiltigen Gemeindebeschluß zu einem Gemeindezwecke statt zu finden haben, u. nicht in Zuschlägen zu den direkten u. indirekten Steuern bestehen, durch ihre eigenen Organe einzuheben, berechtigt u. laut § 15 derselben, jene Stadtgemeinden, die mit der Ausübung des übertragenen Wirkungskreises betraut, u. der eine eigene

Gemeinde Verfaßung a.h. Orts ertheilt worden ist, gleich den politischen Behörden beizuzählen sind, so kann auf ihre Vorstellung vom 30. Jänner 1853 nur der Art Rücksicht getragen werden, daß der Bezug des 2 % Mortuars von jener Summe abgenommen werde, welches sich nach dem reinen Verlaãftsvermögen nach der Frau Katharina Mayr in 13.382 fl 32 1/4 C.M. bestehend mit 267 fl 38 2/4 C.M. beziffert. Es kömmt daher die Differenz des bereits abgenommenen Betrages von 333 fl 11 3/4 xr C.M. zu dem vorangesetzten pr. 267 fl 38 2/4 xr mit 65 fl 33 1/4 xr zurückzuvergüten, welcher gegen Empfangschein bey dem hiesigen Kassaamte behoben werden kann. Im Übrigen wird Ihre Eingabe als Rekurs durch die k.k. Bezkshptm. an den Hr. Statthalter geleitet. Hievon ist Hr. Josef Mayr der Rechgs. Rev. Schiefermayr u. das Kassaamt rathschlägig zu verständigen.

Gemeinde Verfaßung a.h. Orts ertheilt worden ist, gleich den politischen Behörden beizuzählen sind, so kann auf ihre Vorstellung vom 30. Jänner 1853 nur der Art Rücksicht getragen wer- den, daß der Bezug des 2 % Mortuars von jener Sum- me abgenommen werde, welches sich nach dem rei- nen Verlaãftsvermögen nach der Frau Katharina Mayr in 13.382 fl 32 1/4 C.M. be- stehend mit 267 fl 38 2/4 C.M. beziffert. Es kömmt daher die Differenz des bereits abgenommenen Betrages von 333 fl 11 3/4 xr C.M. zu dem vorange- setzten pr. 267 fl 38 2/4 xr mit 65 fl 33 1/4 xr zurückzuvergüten, wel- cher gegen Empfangschein bey dem hiesigen Kassa- amte behoben werden kann. Im Übrigen wird Ihre Eingabe als Rekurs durch die k.k. Bezkshptm. an den Hr. Statthalter geleitet. Hievon ist Hr. Josef Mayr der Rechgs. Rev. Schiefermayr u. das Kassaamt rath- schlägig zu verständigen.

Nro. 1243 Sekretär Neumayr überreicht ad Nro. 4856 den Pachtvertrags Entwurf um das aus der Jocher'schen C.M. erkaufte Gartenhaus No. 204 bey der Steyr. Ist der Vorstand der Kohlko- munität auf den 31. d.Mts. um 3 Uhr zur gegenseitigen Prüfung u. Berathung dieses Pachtvertrages einzuladen. Nro. 1211 Bericht des R.R. Schiefer- mayr bezüglich der Einlö- sung des Kohlschreiber- hauses No. 204 bey der Steyr. Ist nunmehr die Eingabe des Hr. Joh. Millner ad No. 988 folgen- dermaßen zu bescheiden. Wird das Kaßaamt beauf- tragt, an Hr. Dr. Schellmann als Jocher'scher C.M. Vertreter für das von dieser Maßa er- kaufte Kohlschreiberhaus No. 204 bey der Steyr den Kauf- schilling pr. 600 fl C.M. sammt Inteen. pr. 19 fl 42 2/4 u. Stempl & Schbgebühr 2 fl 16 Zusammen 621 fl 58 2/4 C.M. auszubezahlen, wovon selber, so wie Hr. Joh. Millner als Jocher'scher C.M. Verwalter rathschlägig zu verständigen. IV. Section Nro. 1201 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 17. Febr. 1853 Z. 1409 in Betreff des Auffahren der Wägen beym Ellinger' schen Gasthause in Ensdorf, dann Verbesserung des Stras-

Nro. 1243 Sekretär Neumayr überreicht ad Nro. 4856 den Pachtvertrags Entwurf um das aus der Jocher'schen C.M. erkaufte Gartenhaus No. 204 bey der Steyr. Ist der Vorstand der Kohlkomunität auf den 31. d.Mts. um 3 Uhr zur gegenseitigen Prüfung u. Berathung dieses Pachtvertrages einzuladen. Nro. 1211 Bericht des R.R. Schiefermayr bezüglich der Einlösung des Kohlschreiberhauses No. 204 bey der Steyr. Ist nunmehr die Eingabe des Hr. Joh. Millner ad No. 988 folgendermaßen zu bescheiden. Wird das Kaßaamt beauftragt, an Hr. Dr. Schellmann als Jocher'scher C.M. Vertreter für das von dieser Maßa erkaufte Kohlschreiberhaus No. 204 bey der Steyr den Kaufschilling pr. 600 fl C.M. sammt Inteen. pr. 19 fl 42 2/4 u. Stempl & Schbgebühr 2 fl 16 Zusammen 621 fl 58 2/4 C.M. auszubezahlen, wovon selber, so wie Hr. Joh. Millner als Jocher'scher C.M. Verwalter rathschlägig zu verständigen. IV. Section Nro. 1201 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 17. Febr. 1853 Z. 1409 in Betreff des Auffahren der Wägen beym Ellinger' schen Gasthause in Ensdorf, dann Verbesserung des Stras-

senpflasters in der Gegend des Nußbaumer'schen Gasthauses. Dem Gastgeber Ellinger mittelst Dekret zu bedeuten, in Hinkunft keine Wägen mehr auf der Straße stehen zu laßen; was die Pflasterung anbelangt, so hat Hr. Bauverwalter, sobald die Witterung es zuläßt das Nöthige zu veranlassen. Nro. 1205 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 15. Febr. 1853 Z. 375 womit die Erbauung einer Werkstätte von Seite des Heinrich Ramoser genehmigt wird. Ist hievon Hr. Heinrich Ramoser so wie das Polizeyamt unter Anschluß des Bauplanes zu verständigen. Nro. 1130 Gesuch der 3 Stadtschullehrer um Anschaffung mehrerer Schulbedürfniße. Wird den Gesuchstellern zu Handen des Hr. Oberlehrer Irk rathschlägig erinnert, daß selber für jede der städtischen Schulen ein Exemplar der 10 Wandtafeln auf Papp für Rechnung der Schulkonkurrenz in der Sandböck'schen Buchhandlung hier ankaufen, u. den Conto vorlegen könne. Was die wissenschaftl. Spaziergänge betrifft, so ist jedenfalls das gänzl. Erscheinen dieses Werkes abzuwarten, um die Zweckmäßigkeit für den Standpunkt dieser Schulen beurtheilen zu können.

senpflasters in der Gegend des Nußbaumer'schen Gasthauses. Dem Gastgeber Ellinger mittelst Dekret zu bedeu- ten, in Hinkunft keine Wä- gen mehr auf der Straße stehen zu laßen; was die Pflasterung anbelangt, so hat Hr. Bauverwalter, sobald die Witterung es zuläßt das Nöthige zu veranlassen. Nro. 1205 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 15. Febr. 1853 Z. 375 womit die Erbauung einer Werkstät- te von Seite des Heinrich Ra- moser genehmigt wird. Ist hievon Hr. Heinrich Ra- moser so wie das Polizey- amt unter Anschluß des Bauplanes zu verständigen. Nro. 1130 Gesuch der 3 Stadtschullehrer um Anschaffung mehrerer Schulbedürfniße. Wird den Gesuchstellern zu Handen des Hr. Oberlehrer Irk rathschlägig erinnert, daß selber für jede der städ- tischen Schulen ein Exemplar der 10 Wandtafeln auf Papp für Rechnung der Schulkonkurrenz in der Sandböck'schen Buchhandlung hier ankaufen, u. den Conto vorlegen könne. Was die wissenschaftl. Spazier- gänge betrifft, so ist jeden- falls das gänzl. Erscheinen dieses Werkes abzuwar- ten, um die Zweckmäßigkeit für den Standpunkt dieser Schulen beurtheilen zu können.

No. 1248 Bericht des R.R. Schiefer- mayr in Betreff des auf den 14. d.Mts. anberaumt gewesenen Augenscheins im Hause Nro. 505 im Aichet. Wird ein neuerlicher Augen- schein auf den 21. d.Mts. um 4 Uhr Nachmittags abgehal- ten. V. Section Nro. 773 Dekr. der k.k. Bezkshptm. v. 1. Febr. 1853 Z. 1110 womit der Erlaß des H. Ministeriums für Handel u. Gewerbe im Betreff der näheren Be- stimmungen bey Kommerzial- gewerben u. freyen Be- schäftigungen mitgetheilt wird. Zur Nachachtung aufzube- wahren. Nro. 802 Erwerbsteuer Erklärung des Michael Haas in Betreff des ihm verliehenen Stein- druckerbefugnißes. Der k.k. Bezkshptm. mit Be- richt vorzulegen. Nro. 859 Gesuch des Georg Eder um Verleihung eines pers. Lohn- kutscherbefugnißes. Die gleichartigen Gewerbs- genoßen u. Viertelmeister zu vernehmen. Nro. 936 Signatur der k.k. Bezkshptm. Steyr um Äußerung über des Gesuch des Josef Kreiß- mayr pcto Abschreibung der Einkommensteuer. Ist Josef Kreißmayr in der

No. 1248 Bericht des R.R. Schiefermayr in Betreff des auf den 14. d.Mts. anberaumt gewesenen Augenscheins im Hause Nro. 505 im Aichet. Wird ein neuerlicher Augenschein auf den 21. d.Mts. um 4 Uhr Nachmittags abgehalten. V. Section Nro. 773 Dekr. der k.k. Bezkshptm. v. 1. Febr. 1853 Z. 1110 womit der Erlaß des H. Ministeriums für Handel u. Gewerbe im Betreff der näheren Bestimmungen bey Kommerzialgewerben u. freyen Beschäftigungen mitgetheilt wird. Zur Nachachtung aufzubewahren. Nro. 802 Erwerbsteuer Erklärung des Michael Haas in Betreff des ihm verliehenen Steindruckerbefugnißes. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 859 Gesuch des Georg Eder um Verleihung eines pers. Lohnkutscherbefugnißes. Die gleichartigen Gewerbsgenoßen u. Viertelmeister zu vernehmen. Nro. 936 Signatur der k.k. Bezkshptm. Steyr um Äußerung über des Gesuch des Josef Kreißmayr pcto Abschreibung der Einkommensteuer. Ist Josef Kreißmayr in der

von h. Statthalterey angezogenen Richtung zu vernehmen Nro. 994 Anzeige der Anna Meidinger pcto Fortbetrieb des ihrem verstorbenen Manne verliehenen personellen Schuhmachergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und hievon die Frau Witwe unter Rückschluß ihrer Beilagen, so wie die Schuhmacher Innung rathschlägig verständiget. Nro. 882 Ignaz Römbaur überreicht das abverlangte Zeugniß in Betreff seiner Befähigg. zur Poliererey mit der Bitte um ehemögliche Vornahme seiner Freysprechg. Nachdem die Polierey nach dem mit Dekret vom 29.7. 1839 Z. 18856 kundgemachten Revision der Commercial Gewerbe als eine freye Beschäftigung erklärt worden ist, hiedurch jeder Zunftzwang entfällt, so sind die Vorsteher welche die Aufdingung des Beschwerdeführers genehmigten, unter Vorhalt der h. Reggsverordnung vom 7. März 1844 Z. 4462 wegen unverweilter Freysprechung zu Protokoll zu vernehmen. Hiezu ist auch der Zeugnißaussteller Hr. Joh. Bach einzuladen.

von h. Statthalterey angezo- genen Richtung zu vernehmen Nro. 994 Anzeige der Anna Meidin- ger pcto Fortbetrieb des ihrem verstorbenen Manne verliehenen personellen Schuh- machergewerbes. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und hievon die Frau Witwe un- ter Rückschluß ihrer Beila- gen, so wie die Schuhma- cher Innung rathschlägig verständiget. Nro. 882 Ignaz Römbaur überreicht das abverlangte Zeugniß in Betreff seiner Befähigg. zur Poliererey mit der Bitte um ehemögliche Vor- nahme seiner Freysprechg. Nachdem die Polierey nach dem mit Dekret vom 29.7. 1839 Z. 18856 kundgemachten Revision der Commercial Gewer- be als eine freye Beschäfti- gung erklärt worden ist, hiedurch jeder Zunftzwang entfällt, so sind die Vorsteher welche die Aufdingung des Beschwerdeführers geneh- migten, unter Vorhalt der h. Reggsverordnung vom 7. März 1844 Z. 4462 we- gen unverweilter Freyspre- chung zu Protokoll zu ver- nehmen. Hiezu ist auch der Zeugnißaussteller Hr. Joh. Bach einzuladen.

Regulirung des Pfarrplatzes. Daß ist jenes Grundflekens der Stadtgemein- de Steyr, welcher nach dem Situationsplan Brouillon mit den Grundparzellen No. 311–266 (roth.) mit der Bauparzel- len No. 186, 187, 188, 195, 196, 197, 198 & 199 (schwarz) bezeichnet ist. Vortrag Als im Jahr 1846/1847 auf Anordnung des k.k. Kreisam- tes, die Abbrechung der hohen Stadtmauern längst des Gilgen u. Stadtpfarrthores (186 & 188) der feuerge- fährlichen Holzlagen an der Kirche (198), der Zwischen der Zwingermauer (199) etc. etc. ausgeführt wurde, ist vor allem der Grundsatz aufgestellet worden, daß der hierdurch gewonnene Platz, ganz frei bleiben sollte, da- mit der herrliche Bau unseres ehrwürdigen Got- teshauses von allen Seiten gesehen & bewundert wer- den könne; daß dieser Raum mit Inbegriff der Er- erhebungen des die Kirche umgebenden Friedhofes ge- regelt & geebnet & die abgebrochenen oberwähnte Holz- lagen an irgend einen andern passenden Platz auf selben untergebracht werden sollten. Nur unter diesen Bedingungen, willigte damals die geistliche Vogtei, in der Person des hochwürdigen Canoni- cus u. Stadtpfarrers Herr Joh. Plersch dazu ein; es ist demnach die heiligste Pflicht diesen Versprechun- gen getreulich nach zu kommen. Von Seite der Gemeinde ist der gleiche Grundsatz aufgestellet u. festgehalten, auch sogleich der Antrag gestellet worden. Hinsichtlich der Ablösung & Demoli- rung des Grieslerhauses No. 160 (187) die nöthigen Schritte einzuleiten, der Zwingergrund (266) der die Besitzerin des Grieslerhauses pachtweise inne hatte, aufzukünden, den Aman'schen Gartengrund (311?) der mit der Wiedereinlösungsrecht verkauft wurde wieder rückzukaufen & alle diese Grundstüken – vereint mit jener der Kirche, zu einer großen Ganzen zu schaffen, damit die Gemeinde einen großen freien Platz gewinnen, weil die Gemeinde immer[?] daran Mangel leidet

Regulirung des Pfarrplatzes. Daß ist jenes Grundflekens der Stadtgemeinde Steyr, welcher nach dem Situationsplan Brouillon mit den Grundparzellen No. 311–266 (roth.) mit der Bauparzellen No. 186, 187, 188, 195, 196, 197, 198 & 199 (schwarz) bezeichnet ist. Vortrag Als im Jahr 1846/1847 auf Anordnung des k.k. Kreisamtes, die Abbrechung der hohen Stadtmauern längst des Gilgen u. Stadtpfarrthores (186 & 188) der feuergefährlichen Holzlagen an der Kirche (198), der Zwischen der Zwingermauer (199) etc. etc. ausgeführt wurde, ist vor allem der Grundsatz aufgestellet worden, daß der hierdurch gewonnene Platz, ganz frei bleiben sollte, damit der herrliche Bau unseres ehrwürdigen Gotteshauses von allen Seiten gesehen & bewundert werden könne; daß dieser Raum mit Inbegriff der Ererhebungen des die Kirche umgebenden Friedhofes ge regelt & geebnet & die abgebrochenen oberwähnte Holzlagen an irgend einen andern passenden Platz auf selben untergebracht werden sollten. Nur unter diesen Bedingungen, willigte damals die geistliche Vogtei, in der Person des hochwürdigen Canoni cus u. Stadtpfarrers Herr Joh. Plersch dazu ein; es ist demnach die heiligste Pflicht diesen Versprechun gen getreulich nach zu kommen. Von Seite der Gemeinde ist der gleiche Grundsat aufgestellet u. festgehalten, auch sogleich der Antrag gestellet worden. Hinsichtlich der Ablösung & Demolirung des Grieslerhauses No. 160 (187) die nöthigen Schritte einzuleiten, der Zwingergrund (266) der die Besitzerin des Grieslerhauses pachtweise inne hatte, aufzukünden, den Aman'schen Gartengrund (311?) der mit der Wiedereinlösungsrecht verkauft wurde wieder rückzukaufen & alle diese Grundstüken – vereint mit jener der Kirche, zu einer großen Ganzen zu schaffen, damit die Gemeinde einen großen freien Platz gewinnen, weil die Gemeinde immer[?] daran Mangel leidet

wie dieß die traurige Erfahrung hinlänglich lehrte, da nach den verheerenden Brande im Jahre 1842 kein geeigneter Platz vorhanden war, um den Verunglückten zum Auszimmern des Bauholzes einen solchen anweisen zu können, und weiters die zur Jahrmarktzeit um den Dominikanerbrunnen u. von da längst des Grünmarkts hin aufgestellten Schusterstände zu dieser Zeit hinzuplaciren, weil sie dort besonders an den Wochenmarktstagen die Passage verengen, rücksichtlich der an diesen Tagen mit Vollroßen hereinfahrenden Eisenführer wegen u. mehrer ergebenden Streitigkeiten in der That einen anderen Platz angewiesen erhalten sollten. Um allen künftiger Irrungen zu begegnen, beschreibe ich um den gesammten Flächenraum dieses frei bleibenden Platze Er umfaßt nach den Situationisplan Brouillon folgende Grund u. Bauparzellen, nemlich die Grundparzelle No. 311 (der Amon'sche Gartengrund) do. do. 266 (der Zwingergrund von der Grieslerhausbesitzerin pachtweise benüzt) die Bauparzelle No. 186 (eines Theiles des Stadtpfarrthor worauf zum großen Theil das Dr. Kompaßsche Haus No. 161 umsteht.) do. do. 187 (des Grieslerhaus No. 160) do. do. 188 (das Gilgenthor) die Bauparzellen No, 195, 196 & 197 (der Flächenraum des, die Kirche umgebenden Friedhofes) die Bauparzelle No. 198 (die gänzlich abgebrochene Stadtmauer nächst der Kirche wo sich die Holzlagen befanden) do. do. 199 (die bis zum Pfarrhof abgetragene Mauer) Von da nach den Inhalt des k.k. Dekretss v. 29. Merz 1847 Z. 3421 der hiedurch gewonnene Platz zur Verschönerung & Erweiterung des Kirchenplatzes & der Passage bestimmt & geeignet erkant wurde, so wie derselbe ich die allseitig ausgesprochen ausgestellten Grundsätze die Kirche soll frei dastehen, damit jederman, wes Glauben er auch immer sei den erhabenen Bau in seiner

wie dieß die traurige Erfahrung hinlänglich lehrte, da nach den verheerenden Brande im Jahre 1842 kein geeigneter Platz vorhanden war, um den Verunglückten zum Auszimmern des Bauholzes einen solchen anweisen zu können, und weiters die zur Jahrmarktzeit um den Domi- nikanerbrunnen u. von da längst des Grünmarkts hin aufgestellten Schusterstände zu dieser Zeit hinzuplaciren, weil sie dort besonders an den Wochenmarktstagen die Passage verengen, rücksichtlich der an diesen Tagen mit Vollroßen hereinfahrenden Eisenführer wegen u. mehrer ergebenden Streitigkeiten in der That einen anderen Platz angewiesen erhalten sollten. Um allen künftiger Irrungen zu begegnen, beschreibe ich um den gesammten Flächenraum dieses frei bleibenden Platze. Er umfaßt nach den Situationisplan Brouillon folgende Grund u. Bauparzellen, nemlich die Grundparzelle No. 311 (der Amon'sche Gartengrund) 〃 do. 〃 do. 266 (der Zwingergrund von der Grieslerhausbesitzerin pachtweise benüzt) die Bauparzelle No. 186 (eines Theiles des Stadtpfarrthor worauf zum großen Theil das Dr. Kompaßsche Haus No. 161 um- steht.) 〃 do. 〃 do. 187 (des Grieslerhaus No. 160) 〃do. 〃 do. 188 (das Gilgenthor) die Bauparzellen No, 195, 196 & 197 (der Flächenraum des, die Kirche umgebenden Friedhofes) die Bauparzelle No. 198 (die gänzlich abgebrochene Stadtmauer nächst der Kirche wo sich die Holzlagen befanden) 〃 do. 〃 do. 199 (die bis zum Pfarrhof abgetra- gene Mauer) Von da nach den Inhalt des k.k. Dekretss v. 29. Merz 1847 Z. 3421 der hiedurch gewonnene Platz zur Verschönerung & Erweite- rung des Kirchenplatzes & der Passage bestimmt & geeignet erkant wurde, so wie derselbe ich die allseitig ausgesprochen ausgestellten Grundsätze die Kirche soll frei dastehen, damit jederman, wes Glauben er auch immer sei den erhabenen Bau in seiner

vollsten Pracht & Herrlichkeit, als ehr- würdiges Denkmal unserer Alt- vorrdern bewundern & durch die äußere Einwirkung der Umgebung Ausstattung gleichsam & förmlich ein geladen werde einzugehen in den Tempel des Herrn, um dort seine Andacht zu verrichten & seinen Glauben zu erstarken. Die Gemeinde soll dadurch einen freien Platz gewinnen damit sie, nach einem verheeren- den Brande, was Gott verhütten wolle, den Verunglükten zum Auszimmern ihres Bauholzes denselben anweisen kann. Dieser Platz soll zur Jahrmarkts den Schusterständen angewiesen werden wegen der vorerwähnten Uibelstände. Nachdem nun alle Hindernisse beseitiget & gehoben sind, habe ich in Verfolge der festgestellten Grundsätze & den Inhalt das angezogenen k.k. Kreis-Dekrete einen Situationsplan entwerfen lassen, woraus ersichtlich ist & entnommen wenden wolle, wie sich seiner Zeit dieser frei bleibende Platz gestalten werde & erlaube mir, meine Anträge hierüber zu stellen. Die niedrigst gegebene Linie des Antritts in die Kirche soll die bestimmte Linie zur Regelung des Friedhofsgrun- des seyn & mit jener des freien Platzes correspondiren, die Friedhofmauer an dem sogenanten Thurnermeister- hause No. 76 (197) soll, samt den Thore, bis zur bestimmten Linie abgetragen, die daran befindlichen Epithaphien, die ober- halb des Chorbogens in einer Nische befindlichen, die Kreuzi- gung Christi vorstellenden Figuren (angeblich einer Stiftung gehörend) irgend wo anders untergebracht, statt dieser Mauer, nette Pfeiler von Stein oder gemauert mit einem zierlichen Gitter von Guseisen oder derselben ver- sehen oder bis zur Brustwerhrhöhe abgebrochen und mit einer Ziegelbedekung, das Abrinnen des Wassers gegen der Pfarrgasse zu, hergerichtet werden. Die nun zu erbauenden Holzlagen für den jeweiligen Thurmer- meister, Meßner & Thurmwächter sollen in der Gegend der sogenanten Schmidstiege (196) hinkommen & zwar auf jene Art gebaut, wie sie von ungefähr eines Jahres im Beisein eines kk. technischen Hr. Beamten schon besprochen worden sind.

vollsten Pracht & Herrlichkeit, als ehrwürdiges Denkmal unserer Altvorrdern bewundern & durch die äußere Einwirkung der Umgebung Ausstattung gleichsam & förmlich ein geladen werde einzugehen in den Tempel des Herrn, um dort seine Andacht zu verrichten & seinen Glauben zu erstarken. Die Gemeinde soll dadurch einen freien Platz gewinnen damit sie, nach einem verheerenden Brande, was Gott verhütten wolle, den Verunglükten zum Auszimmern ihres Bauholzes denselben anweisen kann. Dieser Platz soll zur Jahrmarkts den Schusterständen angewiesen werden wegen der vorerwähnten Uibelstände. Nachdem nun alle Hindernisse beseitiget & gehoben sind, habe ich in Verfolge der festgestellten Grundsätze & den Inhalt das angezogenen k.k. Kreis-Dekrete einen Situationsplan entwerfen lassen, woraus ersichtlich ist & entnommen wenden wolle, wie sich seiner Zeit dieser frei bleibende Platz gestalten werde & erlaube mir, meine Anträge hierüber zu stellen. Die niedrigst gegebene Linie des Antritts in die Kirche soll die bestimmte Linie zur Regelung des Friedhofsgrundes seyn & mit jener des freien Platzes correspondiren die Friedhofmauer an dem sogenanten Thurnermeisterhause No. 76 (197) soll, samt den Thore, bis zur bestimmten Linie abgetragen, die daran befindlichen Epithaphien, die ober halb des Chorbogens in einer Nische befindlichen, die Kreuzigung Christi vorstellenden Figuren (angeblich einer Stiftung gehörend) irgend wo anders untergebracht, statt dieser Mauer, nette Pfeiler von Stein oder gemauer mit einem zierlichen Gitter von Guseisen oder derselben ver sehen oder bis zur Brustwerhrhöhe abgebrochen und mit einer Ziegelbedekung, das Abrinnen des Wassers gegen der Pfarrgasse zu, hergerichtet werden. Die nun zu erbauenden Holzlagen für den jeweiligen Thurmermeister, Meßner & Thurmwächter sollen in der Gegend der sogenanten Schmidstiege (196) hinkommen & zwar auf jene Art gebaut, wie sie von ungefähr eines Jahres im Beisein eines kk. technischen Hr. Beamten schon besprochen worden sind.

nemlich mit Belassung der in der Eke befindlichen Kalkgrube & von der längst der Friedhofmauer gegen der Kirche zu, auf gemauerten Pfeiller ruhend; denn würde die dazu verwendete Mauer um 4' — 6' erhört, damit das gegen des Friedhofs einwärts liegende Dach gute Reschen bekäme; & die den Benützer derselben zukommenden Abtheilungen je nach Maßgabe ihres jährl. Holzbedarfes hergerichtet. Die Erhöhung dieser Mauer um 6' würde bei Feuergefahr zum Schutze der zu nächstgelegenen Kirche, der Margareten Kapelle, ja selbst des Pfarrhofes, wesentlich dienen. Die Holzlagen endlich, zum Pfarrhofe gehörend nun erbau werden sollten, dürften am schiklichsten & geeignetsten, den Raum einnehmen, der sich, von der noch stehen geblibenen Mauer in schiefer oder in einer geraden Richtung gegen das Puxkandl'schen Gartengrundes (200) mitteln läßt; obwolen dieser Grundstücken städtischer Eigenthum ist so läßt sich vermuthen, daß die Gemeinde sich diesfalls keine Einsprache auf Entscheidigung macht, zu mal der Raum, den die Holzlagen an die Kirche einrahmen, als zum freien Platz bestimmt, angesehen werden könne. Es versteht sich von selbst, daß das durch sämmtliche Erdabgrabung gewonnene Material zum Ausfüllen des Grabens das zu dienen hat. In der Mitte des freibleibenden Platzes würde ich den in der Eke zwischen den Häusern Nro. 158, 159 u. der Berggasse befindlichen Brunnen (Antonibrun) versetzen ringsherum Bäume pflanzen hie & da Sitzbänke anbringen & überhaupt die Winkel an & um der Kirche & des Platzes mit Gesträuch verzieren, um manchen Uibelstand zu beseitigen. In wie hieran nur, diese Verschönerungsarbeiten, der Kirche oder der Gemeinde zur Last fallen wird die hiezu beruffene Commission auszumitteln haben. Der löbliche Gemeinde Rath wolle nach dem ausgesprochenen Grundsatze, den Beschluß faßen, daß der hiedurch gewonnen Platz frei bleibe & nach dem Inhalt des kk Kr. Dekt. v. 29. Merz 1847 Z. 34[?] zur Verschönerung der Kirchen & der Passage dienen sol Steyr 24 Feb 1853 Gaffl Einverstanden 16 Merz/853 Gaffl

nemlich mit Belassung der in der Eke befindlichen Kalk- grube & von der längst der Friedhofmauer gegen der Kirche zu, auf gemauerten Pfeiller ruhend; denn würde die dazu verwendete Mauer um 4' — 6' erhört, damit das gegen des Friedhofs einwärts liegende Dach gute Reschen bekäme; & die den Benützer derselben zukommenden Abtheilungen je nach Maßgabe ihres jährl. Holzbedarfes hergerichtet. Die Erhöhung dieser Mauer um 6' würde bei Feuerge- fahr zum Schutze der zu nächstgelegenen Kirche, der Margareten Kapelle, ja selbst des Pfarrhofes, wesentlich dienen. Die Holzlagen endlich, zum Pfarrhofe gehörend nun erbaut werden sollten, dürften am schiklichsten & geeignetsten, den Raum einnehmen, der sich, von der noch stehen gebli- benen Mauer in schiefer oder in einer geraden Richtung gegen das Puxkandl'schen Gartengrundes (200) mitteln läßt; obwolen dieser Grundstücken städtischer Eigenthum ist so läßt sich vermuthen, daß die Gemeinde sich diesfalls keine Einsprache auf Entscheidigung macht, zu mal der Raum, den die Holzlagen an die Kirche ein- rahmen, als zum freien Platz bestimmt, angesehen werden könne. Es versteht sich von selbst, daß das durch sämmtliche Erdabgrabung gewonnene Material zum Ausfüllen des Grabens das zu dienen hat. In der Mitte des freibleibenden Platzes würde ich den in der Eke zwischen den Häusern Nro. 158, 159 u. der Berggasse befindlichen Brunnen (Antonibrun) versetzen ringsherum Bäume pflanzen hie & da Sitzbänke anbringen & überhaupt die Winkel an & um der Kirche & des Platzes mit Gesträuch verzieren, um manchen Uibelstand zu beseitigen. In wie hieran nur, diese Verschönerungsarbeiten, der Kirche oder der Gemeinde zur Last fallen wird die hiezu beruffene Commission auszumitteln haben. Der löbliche Gemeinde Rath wolle nach dem ausgesprochenen Grundsatze, den Beschluß faßen, daß der hiedurch gewonnen Platz frei bleibe & nach dem Inhalt des kk Kr. Dekt. v. 29. Merz 1847 Z. 34[?] zur Verschönerung der Kirchen & der Passage dienen soll Steyr 24 Feb 1853 Gaffl Einverstanden 16 Merz/853 Gaffl

Vom Stadtpfarramte in Steyer An den wohlgeborenen Herrn Bürgermeister Anton Gaffl zu Steyer. Der Endesunterschriebene remittirt im Anschluße den Plan und den vom Herrn Bürgermeister hierüber schrift- lich verfaßten Entwurf und Vorschlag, was zum nach Weg- räumung des ehemahligen Knarzhuberischen Hauses mit dem freyen Platze theils die Stadtgemeinde und theils die Pfarrkirche betreffend geschehen sollte. Was die Kirche, die herzustellenden Holzlagen und insbesondere die Herstellungen bey dem Pfarrhause an- belangt, so ist der Unterzeichnete mit dem Entwurfe des Herrn Bürgermeisters so ziemlich einverstanden; nur bittet der hier Endesunterschriebene, daß, wenn dieser Gegenstand bey dem löblichen Gemeinderathe zur Sprache und Verhandlung kömmt, auch er bey dieser Sitzung des löblichen Gemeinderathes anwesend seyn und seine Meinung unverhohlen aussprechen dürfe. Steyer am 9ten März 1853. Joseph Plersch Stadtpfarrer

Vom Stadtpfarramte in Steyer An den wohlgeborenen Herrn Bürgermeister Anton Gaffl zu Steyer. Der Endesunterschriebene remittirt im Anschluße den Plan und den vom Herrn Bürgermeister hierüber schriftlich verfaßten Entwurf und Vorschlag, was zum nach Wegräumung des ehemahligen Knarzhuberischen Hauses mit dem freyen Platze theils die Stadtgemeinde und theils die Pfarrkirche betreffend geschehen sollte. Was die Kirche, die herzustellenden Holzlagen und insbesondere die Herstellungen bey dem Pfarrhause anbelangt, so ist der Unterzeichnete mit dem Entwurfe des Herrn Bürgermeisters so ziemlich einverstanden; nur bittet der hier Endesunterschriebene, daß, wenn dieser Gegenstand bey dem löblichen Gemeinderathe zur Sprache und Verhandlung kömmt, auch er bey dieser Sitzung des löblichen Gemeinderathes anwesend seyn und seine Meinung unverhohlen aussprechen dürfe. Steyer am 9ten März 1853. Joseph Plersch Stadtpfarrer

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