geben, u. diesem nach in dem zu verfaßenden Bericht aufzunehmen. ad 3. Ist der Bauführer zur Ausführung jener Bauten verpflichtet gewesen, welche in dem ihm übergebenen Kostenanschlägen Vorausmaßen u. Plänen enthalten waren. ad 4. Sind während der Bauperiode keine besonderen Abweichungen der Arbeitslöhne, Baumaterialpreise vorgekommen; es mag aber wohl der Hr. Bauführer auf unentgeldliche Zufuhren von Sand, Ziegel, Kalk, Holz etc. gerechnet haben, natürlich wurden aber diese Anhoffungen durch die Stürme des Jahres 1848 nicht realisirt. Es ist aber auch noch herauszuheben, daß der Hr. Bauunternehmer während des ganzen Baues keine Anzeige machte, daß der ihm beigegebene damalige Oekonomie Rath Alois Kaindl seinen übernommenen Verpflichtungen bezüglich der Bauaufsicht nicht mehr nachkommen könne, u. daß hiedurch der damalige Maãt u. Gemeinderath noch mehr in der Meinung bestärkt wurde, daß der Hr. Bauunternehmer keinerley Ansprüche auf Ersatz von Mehrbauten machen werde. Ich stelle diesemnach folgenden Antrag Ist der Bericht an die kk. Bezirkshptm. unter Anschluß der abgeforderten Vernehmungsprotokolle u. Äußerungen zu erstatten, u. hierin nebst dem in diesem Vortrage gesagten auch der Vorgang des Herrn Baubezirksvorstehers
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