Mehrbauten zu vernehmen, und zur Äußerung aufzufordern, war- um über die in jeder Beziehung so wichtige Bau Coõn v. 2 Juny 848 kein Protokoll aufgenommen wurde. 2. Wenn der Hr. Bauunternehmer bey der Ausführung des Adapti- rungsbaues u. der des Baues der Leichenkammer die dießfalls ertheil- ten Weisungen nicht beachtet und den Bau mit Abänderungen u. Abweichungen von dem ursprüng- lichen Bauplane geführt hat, so sind diese Abänderungen u. Abweichun- gen genau anzugeben. 3. Ist anzuzeigen, worin die Bau- ten bestehen, welche der Bauführer gemacht hat, ohne zu deren Ausfüh- rung um den Akkordpreiß ver- pflichtet zu seyn. 4. Bezüglich jener Baulichkeiten, wel- che nach den ursprünglichen Plänen, Vorausmaßen u. Kostenüberschlägen um den akkordirten Preis von 8000 fl ausgeführt wurden, hat die Gemein- de zu bemerken, wo nach ihrem Dafürhalten der Bauunternehmer wegen Steigerung des Preises des Materials, der Arbeitslöhnungen oder wegen Entgang solcher Vor- theile, auf die er bey der Über- nahme des Baues rechnen konnte, Mehrforderungen geltend macht. Über den 1 Punkt liegen die Äuße- rungen u. Protokolle vor, u. lese selbe hiermit vor. ad 2. Sind die Abänderungen in den Vortrage vom 11. Nov. 851 bereits herausgehoben, u. genügend ange-
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