Ratsprotokoll vom 8. März 1853

Mehrbauten zu vernehmen, und zur Äußerung aufzufordern, warum über die in jeder Beziehung so wichtige Bau Coõn v. 2 Juny 848 kein Protokoll aufgenommen wurde. 2. Wenn der Hr. Bauunternehmer bey der Ausführung des Adaptirungsbaues u. der des Baues der Leichenkammer die dießfalls ertheilten Weisungen nicht beachtet und den Bau mit Abänderungen u. Abweichungen von dem ursprünglichen Bauplane geführt hat, so sind diese Abänderungen u. Abweichungen genau anzugeben. 3. Ist anzuzeigen, worin die Bauten bestehen, welche der Bauführer gemacht hat, ohne zu deren Ausführung um den Akkordpreiß verpflichtet zu seyn. 4. Bezüglich jener Baulichkeiten, welche nach den ursprünglichen Plänen, Vorausmaßen u. Kostenüberschlägen um den akkordirten Preis von 8000 fl ausgeführt wurden, hat die Gemeinde zu bemerken, wo nach ihrem Dafürhalten der Bauunternehmer wegen Steigerung des Preises des Materials, der Arbeitslöhnungen oder wegen Entgang solcher Vortheile, auf die er bey der Übernahme des Baues rechnen konnte, Mehrforderungen geltend macht. Über den 1 Punkt liegen die Äußerungen u. Protokolle vor, u. lese selbe hiermit vor. ad 2. Sind die Abänderungen in den Vortrage vom 11. Nov. 851 bereits herausgehoben, u. genügend ange-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2