Ratsprotokoll vom 22. Februar 1853

er daher dieselbe bey Vermeidung der Einbringung nach §. 4 der k. Verordnung vom 11. May 851 binnen 14 Tagen vom Zustellungstage beim hiesigen Kaßaamte einzubezahlen habe, da nach der a.h. genehmigten Gemeinde Ordnung vom 11. 9ber 1850 die Handhabung der Lokalpolizey der Gemeinde zusteht u. nach §. 98 Übertretungen durch Beschlüße des Gemeinderathes mit Geldbußen belegt werden können. Hievon ist auch das Kaßaamt rathschlägig zu verständigen. VI. Section. Nro. 887. Sign. der kk. Bezskhptm. dto. 18. Febr. 853. 2/2 1124. pto Vorlage der Kostenanschläge in Betreff der Einfriedung des Krankenhauses bey Vermeidung eines Strafbetrages von 10 fl CMz bis Ende d.Mts. Hr. Zimmermeister Pichler abermals aufzufordern, den erwähnten Kostenanschlag für die einfache Einplankung des Gartens beim Krankenhause binnen 3 Tagen beizubringen. Nro. 718. Gesuch der Stadtpfarrkirchamtsrechnungsführung und einen Bescheid zur vorschriftsnäßigen Verrechnung des von Hrn. Anton Gruber erhaltenen Wohnungszinses für

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