Ratsprotokoll vom 22. Februar 1853

er daher dieselbe bey Ver- meidung der Einbringung nach §. 4 der k. Verordnung vom 11. May 851 binnen 14 Ta- gen vom Zustellungstage beim hiesigen Kaßaamte einzubezahlen habe, da nach der a.h. genehmigten Gemein- de Ordnung vom 11. 9ber 1850 die Handhabung der Lokal- polizey der Gemeinde zusteht u. nach §. 98 Übertretungen durch Beschlüße des Gemein- derathes mit Geldbußen belegt werden können. Hievon ist auch das Kaßa- amt rathschlägig zu verständigen. VI. Section. Nro. 887. Sign. der kk. Bezskhptm. dto. 18. Febr. 853. 2/2 1124. pto Vorla- ge der Kostenanschläge in Betreff der Einfriedung des Krankenhauses bey Vermeidung eines Strafbetrages von 10 fl CMz bis Ende d.Mts. Hr. Zimmermeister Pichler aber- mals aufzufordern, den er- wähnten Kostenanschlag für die einfache Einplankung des Gartens beim Kranken- hause binnen 3 Tagen beizu- bringen. Nro. 718. Gesuch der Stadtpfarrkirch- amtsrechnungsführung und einen Bescheid zur vorschrifts- näßigen Verrechnung des von Hrn. Anton Gruber erhal- tenen Wohnungszinses für

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2