halten des Gemeinderathes, durchaus kein Lokalbedarf zur Verleihung des gebethenen Befugnißes vorhanden ist, so kann diesem Gesuche nicht stattgegeben werden. Im Beschwerungsfalle ist gegen diese Entscheidung der Rekurs binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey anzumelden, und in weiteren 4 Wochen einzubringen. Hievon sind auch die hiesigen Glaser zu Handen des Wolfgang Fichtl rathschlägig zu verständigen. Nro. 499. Protokoll mit Jos. Kreißmayr pto Zurücklegung seines Erwerbsteuerscheines. Der kk Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen. Nro. 554. Dekret der kk. Bezkshptm. v 29/1 Z. 992 wornach Josef Gründler mit seinem Dispensgesuche pto Nachweisung der Servierjahre auf den abweislichen Statthalterey Erlaß vom 23 July v.J. Z. 10073 verwiesen wird. Ist Josef Gründler unter Rückschluß seiner Beilagen hievon mit Intimationsdekret zu verständigen. Nro. 450. Gesuch des Leopold Dürrer um Verleihung einer personellen Kettenschmidgerechtsame. Sind die Vorsteher der hiesigen Hufschmiede, dann der Ringel u. Kettenschmid Karl Kurz protokollarisch einzuvernehmen.
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