zum neuen Jahre 853. Die für die hiesigen Armen nach Abzug der verhältnißmäßig bemessenen Unkosten eingegangenen 145 fl 47 xr CMz. sind an die Armen Instituts Rechnungsführung zur Auszahlung an die hiesigen Armen auf die bisher übliche Art abzuführen. Dann der nach Abschlag der verhältnißmäßig bemessenen Auslagen rein verbliebene Betrag pr 31 fl 27 xr CMz für die Kleinkinderbewahranstalt allhier ist an den aufgestellten Kaßier Hrn. A. Gaffl gegen Quittung zu erfolgen. Dessen Exhibent, so wie die Armen Inst. Rechnungsführung u. Hr. Ant. Gaffl rathschlägig zu verständigen. Nro. 522. Die inverzeichneten Bewohner von Steyr überreichen das Gesuch an die h. kk. Statthalterey nebst den Statuten ihres zu gründenden Alter Unterstützungsvereins mit der Bitte um Vorlage an h. Statthalterey. Ist das inliegende Gesuch sammt Statuten an die h. kk. Statthalterey gutächtlich mit Bericht einzubegleiten.
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