Ratsprotokoll vom 1. Februar 1853

Vernehmungen wird den in bezeichneten Partheyen die fernere Ausübung des Schneiderhandwerkes mittelst Cur rendal-Dekret als ungesetzlich bey Androhung eines Pönale im Betretungsfalle untersagt, was den Herrn Vorstehern mit dem Beisatze erinnert wird, daß auf eine zur Kenntniß der Behörde gebrachten spezielen Übertretungsfall darnach Amt gehandelt wird. Nro. 256. Protokoll mit den Hrn. Vorstehern des Polierer Handwerkes wegen verweigerter Freysprechung des Ignatz Römbaur. Ignatz Römbaur folgend zu bescheiden: In Erledigung, Ihres von der löbl. kk. Bezkshptm. zur Amtshandlung abgetretenen Einschreitens wird Ihnen bedeutet daß Sie sich bey dem Gemeinderäthe nach der Kundmachung der h. Landeregg. vom 7. März 1844 Z. 4462 ein Zeugniß von einem Meister über die Befähigung zum Betriebe der Polierey in Vorlage zu bringen haben. Nro. 261. Protokoll mit den Hufschmiden Erzinger u. Reisinger pto Erwerbsteuerminderungsgesuch. Dieses Protokoll sammt der Eingabe des Josef Mößner der kk. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen.

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