Ratsprotokoll vom 1. Februar 1853

terey erfolgte Verleihung des Tischlerbefugnißes an Heinrich Ramoser. Von dieser mit Ind. Note der kk. Bezkshptm. v. 22 d.Mts. herabgelangten hohen Ministerial Entscheidung sind mittelst Intimationsdekrete die TischlerInnung u. Herr Heinrich Ramoser unter Beigabe sämmtl. Beilagen mit der Weisung in Kenntniß zu setzen, daß er sich nach dem Wortlaute der h. Statthalterey Erlaßes vom 28. Augst 852 Z. 10509 in so lange des ihm verliehenen Tischlergewerbes zu enthalten habe, als er sich nicht bey dem Gemeinderathe über die unbedingte Zurücklegung des ihm unten 3 Aug. 836 Z. 1101 von dem ehemal. Coat. Hall für den Standort Waldneukirchen verliehenen gleichartigen Befugnißes ausgewiesen haben wird, wornach erst dessen Fatirung zur Erwerbsteuer hereinzugeben ist. Nro. 249. Protokoll mit den von dem Schneiderhandwerke angezeigten Gewerbstörern. Ist die Protokollar Beschwerde ad No. 5353 der Schneiderinnung zu erledigen mit folgenden Bescheid Auf Grund der gepflogenen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2