terey erfolgte Verleihung des Tischlerbefugnißes an Heinrich Ramoser. Von dieser mit Ind. Note der kk. Bezkshptm. v. 22 d.Mts. herab- gelangten hohen Ministerial Entscheidung sind mittelst Intimationsdekrete die Tischler- Innung u. Herr Heinrich Ramo- ser unter Beigabe sämmtl. Beilagen mit der Weisung in Kenntniß zu setzen, daß er sich nach dem Wortlaute der h. Statthalterey Erlaßes vom 28. Augst 852 Z. 10509 in so lange des ihm verliehenen Tischlergewerbes zu enthal- ten habe, als er sich nicht bey dem Gemeinderathe über die unbedingte Zurücklegung des ihm unten 3 Aug. 836 Z. 1101 von dem ehemal. Coat. Hall für den Standort Wald- neukirchen verliehenen gleichartigen Befugnißes aus- gewiesen haben wird, wor- nach erst dessen Fatirung zur Erwerbsteuer herein- zugeben ist. Nro. 249. Protokoll mit den von dem Schneiderhandwerke angezeig- ten Gewerbstörern. Ist die Protokollar Beschwerde ad No. 5353 der Schneiderinnung zu erledigen mit folgenden Bescheid Auf Grund der gepflogenen
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