ordnung bestraft werden müßte. Nro. 234. Erinnerung zu dem im Landesgesetzblatte Stück LXXXVII No. 525 erschienenen a. h. Vereinsgesetze v. 26 Nov. 852. Nach erstattetem Vortrage. Sind die betreffenden Vor- steher der erwähnten Ver- eine so wie die Innungs- vorsteher behufs der An- gabe der geforderten Nachweisungen zu ver- ständigen. Gaffl Millner A. Vögerl Amtmann Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2