für die Osterer'sche Schleife u. die Übertragung der Schleiferergerechtsame in radizirter Eigenschaft hierauf keine Verhandlungen vorgekommen sind, übrigens aber doch vermuthet werden muß, daß das löbl. kk. Bezk. Ger. hiebey auf die bestehenden Nationalvorschriften Rücksicht genommen habe; ob u. welche Einwendungen von Seite der hiesigen Schleiferer Innung gegen die Ausübung dieses bisher von Osterer an hierortige Schleifer u. Polierer verpachtet gewesenen Gewerbes durch einen anderen Besitzer u. mit welchem Erfolg gemacht werden können, kann der Gemeinderath im Voraus nicht bestimmen. Nro. 5691. Gesuch des Georg Mayr um Minderung seiner Erwerbsteuer für die Messerergerechtsame, dann Umschreibung des Erwerbsteuerscheines. Sind hierüber die Hrn. Vorsteher des Messererhandwerkes zu Protokoll zu vernehmen. VI. Section. Nr. 140. Conto des Glasermeister Bichler pr 11 fl 42 xr CMz. Der StadtpfarrkirchamtsRechnungsführung zur Zahlung mit 11 fl 42 xr CMz.
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