warten zu dürfen, als nachgewiesen ist, daß die Kassakräfte derzeit zur Bestreitung einer solchen Auslage, die sich noch überdieß in der Folge als unnöthig herausstellen könnte, bey weitem nicht zureichen, die Angreifung des Stammvermögens oder die Aufnahme von Kapitalien aber, so lange es nur immer thunlich ist, vermeiden werden muß, u. in diesem Falle auch vermieden werden kann, wenn mit diesen Arbeiten bis zur Vollendung der Eisenbahnen, wornach sich erst die Nothwendigkeit der Regulirung des einen oder des andern Strassenzuges herausstellen wird, zugewartet werden darf, bis zu welchem Zeitpunkte sich auch die Kassamitteln wieder verbessern, u. drückende Repartitionen vermieden werden können, besonders wenn der Gemeinde der Fortbezug ihres Mortuars u. Laudemiums durch ein Landesgesetz, um welches bereits eingeschritten wurde, gesichert wird. Daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herr Bürgermeisters Gaffl A. Vogl Millner Amtmann Schriftführer
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