nißes durchaus nicht im Einklange steht, u. der Gemeinde dermahlen nicht auferlegt werden kann; dann bey dem Umstande, als von Seite des Armen Institutes nach 7448 fl 3 xr C.M. in jährl. Raten pr. 500 fl C.M. an Verpflegskosten zum Milden Vers. Fonde, dann von Seite der Stadtkaßa das von diesem Fonde im Jahre 1848 entnommene baare Darlehen pr. 2000 fl C.M., so wie die noch bestehenden Reste der von diesem Fonde, so wie von dem Stadtpfarrkirchu. 4 Benefizienamte bezogenen Taxen zus. pr. 1670 fl 2 xr C.M. in jährl. Raten mit 421 fl C.M. zurückbezalt werden müssen, weiset das Ortskonkurrenzpräliminar pro 1853 einen Abgang von 4905 fl C.M. u. jenes der Stadtkassa einen Abgang von 7131 fl wie dieß die Auszüge aus selben sub C und D bewähren, nach welche durch Umlage auf den Steuergulden der Gemeindeglieder gedeckt werden müssen, die bey der immer mehr zunehmenden Stockung der hiesigen industrial Gewerbe um so fühlbarer wird, da zur Deckung des ersteren beyläufig 10 xr C.M. u. zu jener des letzteren beyl. 12 zusammen also 22 xr C.M. auf den Steuergulden entfallen. Bey dem Umstande nun, daß sich erst in der Zukunft zeigen wird, ob eine so kostspielige Regulierung dieser Bergstrecke, welche schon seit Jahrhunderten besteht, ohne daß bis zum heutigen Tage ein Unfall darauf erfolgte,
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