Jahre 1853 an gegen dem ausbezahlt werden soll, daß er sich für sich u. seine Besitzersnachfolger verpflichte, die Passage über diese Brücke für Jedermann stets frey zu lassen, u. dieselbe stets in einem solchen Zustande zu erhalten, daß darüber ohne Gefahr gefahren, geritten u. gegangen werden kann, u. daß endlich er u. seine Gattin sich verpflichten, diese Verbindlichkeit auf ihrem Hause No. 183 n./4 a. in Voglsang intabuliren zu lassen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Hrrn. Gemeinderäthe vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia. Ist hiernach unter Vorlage der Äußerung des H. Brandstetter u. Anschluß eines Rathsprotokolls Extractes der Bericht an die k.k. Bezirkshptm. zu erstatten, u. um Ausfertigung des Expropriations Erkenntnisses im vorerwähnten Sinne die Bitte zu stellen. Nro. 5751 Sign. der k.k. Bezkshptm. vom 28. Dezbr. 1852 Z. 16600 wegen Vorlage des Projektes über die Verbesserung des Spitalberges u. des hierüber
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2