Ratsprotokoll vom 4. Jänner 1853

seine Äußerung zu erstatten, welche er auch am 20. d.Mts. hereingegeben hat. Indem ich nun diese Äußerung wörtlich vortrage, glaube ich meine Meinung hierüber dahin aussprechen zu müssen, daß in die von Joh. Brandstetter gestellten Propositionen u. überspannten Forderungen nicht eingegangen, sondern bey der k.k. Bezksh. die Bewilligung u. Einleitung des Expropriations Verfahrens in der Art angesucht werden soll, daß, nachdem diese Brücke für den jeweiligen Besitzer der Gsangmühle zur Flößung seines Holzes ein unumgängliches Bedürfniß ist, dieselbe, wie dieß bereits seit Jahrhunderten geschieht, von ihm auch in der Zukunft u. zwar in einem zum allgemeinen Gebrauche dienlichen Zustande hergestellt u. hergehalten werde, u. daß demselben, nachdem Brandstetter mit dem für die Herhaltung dieser Brücke bisher aus der Stadt Caßa bezahlten 4 fl C.M. nicht zufrieden ist, die durch beeidete Sachverständige auszumittelnde jährl. Entschädigung vom

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