seine Äußerung zu erstatten, welche er auch am 20. d.Mts. her- eingegeben hat. Indem ich nun diese Äußerung wörtlich vortrage, glaube ich meine Meinung hier- über dahin aussprechen zu müssen, daß in die von Joh. Brandstetter gestellten Pro- positionen u. überspannten Forderungen nicht eingegan- gen, sondern bey der k.k. Bezksh. die Bewilligung u. Einleitung des Expropriations Verfahrens in der Art angesucht werden soll, daß, nachdem diese Brücke für den jeweiligen Besitzer der Gsangmühle zur Flößung seines Holzes ein unumgäng- liches Bedürfniß ist, dieselbe, wie dieß bereits seit Jahrhunder- ten geschieht, von ihm auch in der Zukunft u. zwar in einem zum allgemeinen Gebrauche dienlichen Zustan- de hergestellt u. hergehal- ten werde, u. daß demsel- ben, nachdem Brandstetter mit dem für die Herhaltung dieser Brücke bisher aus der Stadt Caßa bezahlten 4 fl C.M. nicht zu- frieden ist, die durch beeide- te Sachverständige auszumit- telnde jährl. Entschädigung vom
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