Com. Hofkommißions Dekret vom 30. Juny 1823 Z. 2252 die gesetzl. Eigenschaften nicht nachgewiesen hat, u. sich ohnehin im Besitz eines bürgl. Gewerbes befindet, so kann in die gebetene Verleihung nicht eingewilliget werden. Im Beschwerungsfalle ist gegen diese Entscheidung binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey der Rekurs anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. VI. Section Nro. 5785 Conto des Schloßers Samsegger pr. 1 fl 38 xr C.M. Der Mild. Vers. Fonds. Rechgsführung zur Zahlung mit 1 fl 38 xr C.M. Nro. 5696 Armuthszeugniß des Johann Beinhackl mit der Bitte um den Unterstand. Bewilligt im Bruderhause gegen genaue Beobachtung der Hausordnung. Nro. 5773 Anzeige der Mild. Vers. Fonds Rechgsführung, daß durch den Tod der Theres Blumauer eine Lazareth Pfründe in Erledigg. gekommen ist. Gleichzeitig mit der bereits ausgeschriebenen erledigten Bruderhauspfründe in Verhandlung zu nehmen
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