gehörigen Nachweisungen zum Unterhalte einer Familie in die angesuchte Ertheilung des Ehekonsenses nicht gewilliget werden. Nro. 5587 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 16. Dezbr. 1852 Z. 16059 womit der Rekurs des Georg Schwarz wegen verweigerter Ehebewilligg. zur Entscheidung in 1. Instanz zugewiesen wird. Ist das Gesuch resp. Rekurs des Georg Schwarz folgendermaßen zu bescheiden: Da sich die Verhältniße des Bittstellers nicht nur nicht verbessert, sondern vielmehr durch den Zuwachs eines Kindes, u. der gesteigerten Theurung der Lebensmittel verschlimmerte, so muß um so mehr der Gemeinderaths Beschluß vom 28. Juny 1850 Z. 1828 aufrecht erhalten, u. der Bittsteller hierauf verwiesen werden. Hievon ist Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig zu verständigen.
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