gehörigen Nachweisungen zum Unterhalte einer Familie in die angesuchte Ertheilung des Ehekonsenses nicht ge- williget werden. Nro. 5587 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 16. Dezbr. 1852 Z. 16059 womit der Rekurs des Ge- org Schwarz wegen ver- weigerter Ehebewilligg. zur Entscheidung in 1. Instanz zugewiesen wird. Ist das Gesuch resp. Rekurs des Georg Schwarz folgen- dermaßen zu bescheiden: Da sich die Verhältniße des Bittstellers nicht nur nicht verbessert, sondern viel- mehr durch den Zuwachs eines Kindes, u. der gestei- gerten Theurung der Le- bensmittel verschlimmer- te, so muß um so mehr der Gemeinderaths Beschluß vom 28. Juny 1850 Z. 1828 auf- recht erhalten, u. der Bitt- steller hierauf verwiesen werden. Hievon ist Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig zu verständi- gen.
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