Ratsprotokoll vom 4. Jänner 1853

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. Jänner 1853 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 4. Jänner 1853. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Schwingenschuß, Krenkl- müllner, Michael Heindl, Millner, Vögerl, Hal- ler, Haratzmüller, Stigler, Lechner, Anton Heindl, Edelbaur. Abwesende Herr Gem. Rath v. Jäger, Vogl, Seidl, Wittigschlager, Woiset- schläger haben sich entschuldigt. Das letzte Sitzungs Protokoll vom 28. v. Mts. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 5386 Protokoll ad No. 4724 mit den H. Vorsteher des Handelsstan- des u. der H. Viertelmeister über das Gesuch des H. Joh. Amort um Verleihung ei- nes gemischten Waaren- handlungsbefugnißes. Aufzubewahren, u. das sub Nro. 4724 vorliegende Gesuch des H. Joh. Amort aber zu erledigen mit folgenden Bescheid Abgesehen davon, daß nach den gepflogenen Erhebun- gen zur Verleihung einer gemischten Waarenhandlung ganz u. gar kein Bedürfniß

Sitzungs Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 4. Jänner 1858. Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Schwingenschuß, Krenklmüllner, Michael Heindl, Millner, Vögerl, Haller, Haratzmüller, Stigler, Lechner, Anton Heindl, Edelbaur. Abwesende Herr Gem. Rath v. Jäger, Vogl, Seidl, Wittigschlager, Woisetschläger haben sich entschuldigt. Das letzte Sitzungs Protokoll vom 28. v. Mts. wurde vorgelesen und angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 5386 Protokoll ad No. 4724 mit den H. Vorsteher des Handelsstandes u. der H. Viertelmeister über das Gesuch des H. Joh. Amort um Verleihung eines gemischten Waarenhandlungsbefugnißes. Aufzubewahren, u. das sub Nro. 4724 vorliegende Gesuch des H. Joh. Amort aber zu erledigen mit folgenden Bescheid Abgesehen davon, daß nach den gepflogenen Erhebungen zur Verleihung einer gemischten Waarenhandlung ganz u. gar kein Bedürfniß

vorhanden sey, so kann in dieses Gesuch schon aus dem Grunde nicht gewilliget werden, weil der Hr. Bittsteller ein radizirtes Wirths, ein verkäufliches Kaffeesieder, u. ein verkäufl. Messerer-Gewerbe besitzt, auf welche er in seinem Gesuche nicht verzichtete, durch das h. Hofk. Dekr. vom 26. Okt. 1815 Z. 18843 aber ausdrücklich vorgeschrieben ist, daß in Fällen, wo Individuen welche schon radizirte u. verkäufl. Gewerbe besitzen, Personalbefugniße anderer Art ansuchen, dafür zu sorgen, sey, daß so oft es immer thunlich ist, die Verzichtleistung auf die radizirte oder verkäufl. Eigenschaft des früher beseßenen Gewerbes erwirkt werde. Hievon wird der Hr. Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen A bis D, so wie der Hr. Vorsteher des hiesigen Handelsstandes, u. zwar Ersterer mit dem Beisatze rathschlägig erinnert, daß er im Beschwerungsfalle den Rekurs in gesetzl. Frist anzumelden, u. zu überreichen habe.

vorhanden sey, so kann in die- ses Gesuch schon aus dem Grun- de nicht gewilliget werden, weil der Hr. Bittsteller ein radizirtes Wirths, ein verkäuf- liches Kaffeesieder, u. ein ver- käufl. Messerer-Gewerbe besitzt, auf welche er in seinem Gesuche nicht ver- zichtete, durch das h. Hofk. Dekr. vom 26. Okt. 1815 Z. 18843 aber ausdrücklich vorge- schrieben ist, daß in Fällen, wo Individuen welche schon radizirte u. verkäufl. Gewerbe besitzen, Personal- befugniße anderer Art ansuchen, dafür zu sorgen, sey, daß so oft es immer thun- lich ist, die Verzichtleistung auf die radizirte oder ver- käufl. Eigenschaft des frü- her beseßenen Gewerbes erwirkt werde. Hievon wird der Hr. Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen A bis D, so wie der Hr. Vorsteher des hiesigen Handelsstandes, u. zwar Er- sterer mit dem Beisatze rathschlägig erinnert, daß er im Beschwerungsfalle den Rekurs in gesetzl. Frist anzumelden, u. zu über- reichen habe.

I. Section Nro. 5709 Gesuch des Theater Direktor A. Roll in Baden um Überlaßung des städti- schen Theaters für den Mth. März u. April d.J. Ist hierüber der gegenwär- tige Pächter Hr. Schubuth zu Protokoll zu vernehmen, ob selber nicht auch für diese 2 Monathe Vorstellun- gen zu geben gedenkt. Nro. 5590 Schreiben der Gemeinde Vorstehung Innerstein pcto Bewilligg. des Aufenthalts der Eleonora Steindl be- hufs ihrer Entbindung. Diesem Ersuchen kann keine Folge gegeben, dessen die Ortsgemeinde Innerstein, mit Schreiben, u. das Poli- zeyamt rathschlägig mit dem Beisatze zu verstän- digen, für die allsogleiche Entfernung der Eleonora Steindl Sorge zu tragen. Nro. 5792 Gesuch des Alois Dirnin- ger Schuhmachermeister um Ausfertigg. des pol. Ehekonsenses zur Verehe- lichung mit Anna Huber. Ist der Ehekonsens auszu- fertigen, u. hievon das Polizeyamt auf Rubrick zu verständigen.

I. Section Nro. 5709 Gesuch des Theater Direktor A. Roll in Baden um Überlaßung des städtischen Theaters für den Mth. März u. April d.J. Ist hierüber der gegenwärtige Pächter Hr. Schubuth zu Protokoll zu vernehmen, ob selber nicht auch für diese 2 Monathe Vorstellungen zu geben gedenkt. Nro. 5590 Schreiben der Gemeinde Vorstehung Innerstein pcto Bewilligg. des Aufenthalts der Eleonora Steindl behufs ihrer Entbindung. Diesem Ersuchen kann keine Folge gegeben, dessen die Ortsgemeinde Innerstein, mit Schreiben, u. das Polizeyamt rathschlägig mit dem Beisatze zu verständigen, für die allsogleiche Entfernung der Eleonora Steindl Sorge zu tragen. Nro. 5792 Gesuch des Alois Dirninger Schuhmachermeister um Ausfertigg. des pol. Ehekonsenses zur Verehelichung mit Anna Huber. Ist der Ehekonsens auszufertigen, u. hievon das Polizeyamt auf Rubrick zu verständigen.

Nro. 5551 Prototoll über die Wahl eines neuen Viertelmeisters an Stelle des enthobenen H. Georg Puchegger in Aichet. Die Wahl des Hr. Johann Mayr als Viertelmeister an Stelle des enthobenen H. Georg Puchegger wird hiemit bestättiget, hievon ist letzterer so wie Johan Mayr unter Anschluß der Instruktion, dann das Polizeyamt auf Rubrik zu verständigen. Nro. 19 Gesuch des Michael Staudacher Krämereybesitzer in Wieserfeld um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr. Die Aufnahme des H. Bittstellers in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr wird hiemit gegen Erlag der im § 8. der a.h. genehmigten Gemeinde Ordg. stipulirten Aufnahmstaxe pr. 10 fl C.M. bewilligt u. hievon H. Mich. Staudacher so wie das Kaßa u. Conscr. Amt auf Rubrük verständigt. Nro. 5783 Protokoll mit Frz. X. Frisch um Ausfertigung des Ehekonsenses zu seiner Verehelichung mit Anna Geßlböck. Kann wegen Mangel der

Nro. 5551 Prototoll über die Wahl ei- nes neuen Viertelmeisters an Stelle des enthobenen H. Georg Puchegger in Ai- chet. Die Wahl des Hr. Johann Mayr als Viertelmeister an Stelle des enthobenen H. Georg Puchegger wird hiemit be- stättiget, hievon ist letzterer so wie Johan Mayr un- ter Anschluß der Instruk- tion, dann das Polizey- amt auf Rubrik zu verständigen. Nro. 19 Gesuch des Michael Stauda- cher Krämereybesitzer in Wieserfeld um Aufnah- me in den Gemeindever- band der Stadt Steyr. Die Aufnahme des H. Bitt- stellers in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr wird hiemit gegen Erlag der im § 8. der a.h. geneh- migten Gemeinde Ordg. stipulirten Aufnahms- taxe pr. 10 fl C.M. bewilligt u. hievon H. Mich. Stauda- cher so wie das Kaßa u. Conscr. Amt auf Rub- rük verständigt. Nro. 5783 Protokoll mit Frz. X. Frisch um Ausfertigung des Ehe- konsenses zu seiner Verehe- lichung mit Anna Geßlböck. Kann wegen Mangel der

gehörigen Nachweisungen zum Unterhalte einer Familie in die angesuchte Ertheilung des Ehekonsenses nicht ge- williget werden. Nro. 5587 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 16. Dezbr. 1852 Z. 16059 womit der Rekurs des Ge- org Schwarz wegen ver- weigerter Ehebewilligg. zur Entscheidung in 1. Instanz zugewiesen wird. Ist das Gesuch resp. Rekurs des Georg Schwarz folgen- dermaßen zu bescheiden: Da sich die Verhältniße des Bittstellers nicht nur nicht verbessert, sondern viel- mehr durch den Zuwachs eines Kindes, u. der gestei- gerten Theurung der Le- bensmittel verschlimmer- te, so muß um so mehr der Gemeinderaths Beschluß vom 28. Juny 1850 Z. 1828 auf- recht erhalten, u. der Bitt- steller hierauf verwiesen werden. Hievon ist Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig zu verständi- gen.

gehörigen Nachweisungen zum Unterhalte einer Familie in die angesuchte Ertheilung des Ehekonsenses nicht gewilliget werden. Nro. 5587 Dekret der k.k. Bezkshptm. Steyr dto. 16. Dezbr. 1852 Z. 16059 womit der Rekurs des Georg Schwarz wegen verweigerter Ehebewilligg. zur Entscheidung in 1. Instanz zugewiesen wird. Ist das Gesuch resp. Rekurs des Georg Schwarz folgendermaßen zu bescheiden: Da sich die Verhältniße des Bittstellers nicht nur nicht verbessert, sondern vielmehr durch den Zuwachs eines Kindes, u. der gesteigerten Theurung der Lebensmittel verschlimmerte, so muß um so mehr der Gemeinderaths Beschluß vom 28. Juny 1850 Z. 1828 aufrecht erhalten, u. der Bittsteller hierauf verwiesen werden. Hievon ist Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig zu verständigen.

III. Section Nro. 5753 Protokoll über die Comite Berathung bezüglich mehrerer Rückstände von den städtischen Umlagen pro 1852. Sind die bezüglichen Partheyen auf den 7. d.Mts. um 2 Uhr Nachmittags vorzurufen; übrigens wird das Kaßaamt beauftragt die Abschreibung der Schuldigkeit der Zahlungsunfähig erkannten Josefa Handlhofer Kathar. Hoffmann Barbara Gangl Ignaz Mann und Barb. Amtmann zu veranlassen. IV. Section Nro. 5764 Protokoll über die Bitte der Zäzilia Dickbaur pcto Zumittlung des ihr als Entschädigg. zugesicherten alten Brückenholzes. Werden der Bittstellerin Zäzilia Dickbaur 3 Klftr. altes 18″ Brückenholz u. hievon selbe so wie das Bauamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 5779 Augenscheins Prot. über die von H. Heinrich Ramoser Hausbesitzer in Steyrdorf beantragte Erbauung einer neuen Werk-

III. Section Nro. 5753 Protokoll über die Comite Berathung bezüglich mehre- rer Rückstände von den städ- tischen Umlagen pro 1852. Sind die bezüglichen Parthey- en auf den 7. d.Mts. um 2 Uhr Nachmittags vorzu- rufen; übrigens wird das Kaßaamt beauftragt die Abschreibung der Schul- digkeit der Zahlungsun- fähig erkannten Josefa Handlhofer Kathar. Hoffmann Barbara Gangl Ignaz Mann und Barb. Amtmann zu ver- anlassen. IV. Section Nro. 5764 Protokoll über die Bitte der Zäzilia Dickbaur pcto Zumittlung des ihr als Entschädigg. zugesicherten alten Brückenholzes. Werden der Bittstellerin Zäzilia Dickbaur 3 Klftr. altes 18″ Brückenholz u. hievon selbe so wie das Bauamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 5779 Augenscheins Prot. über die von H. Heinrich Ramo- ser Hausbesitzer in Steyr- dorf beantragte Erbau- ung einer neuen Werk-

stätte und Holzlage. Ist der k.k. Bezkshptm. mit Be- richt und Ertheilung der Bau- bewilligung vorzulegen. Nro. 5700 Gesuch des Franz Faßbender pcto Verabfolgung von alten Brückenholz. Wird dem Bittsteller 1 Klftr. altes Brückenholz bewilligt, wovon selber so wie das Bau- amt rathschlägig zu ver- ständigen. Nro. 5579 Dekr. der k.k. Bezkshptm. Steyr wornach in Folge h. Statt- halterey Erlaßes die fer- nere Benützung der Enns- dorferschule bis zur Erbau- ung eines neuen Schulhau- ses genehmigt wird. Dem Hrn. Bauverwalter in Abschrift behufs der Vornahme der anbefohle- nen Anordnungen. Nro. 5358 Conto des Math. Weinber- ger pr. 126 fl C.M. für abgelie- ferte Mauerziegel. Dem Kaßaamte zur Zah- lung mit 126 fl C.M. Nro. 5676 Gesuch des Maurermstr. Gutbruner um gütige An- weisung einer a Conto Zah- lung 200 fl C.M. in Betreff des von ihm größten Theil voll- führten Bau des Mauthhäusl. Werden dem Hr. Bittsteller a Conto 200 fl C.M. aus der städ-

stätte und Holzlage. Ist der k.k. Bezkshptm. mit Bericht und Ertheilung der Baubewilligung vorzulegen. Nro. 5700 Gesuch des Franz Faßbender pcto Verabfolgung von alten Brückenholz. Wird dem Bittsteller 1 Klftr. altes Brückenholz bewilligt, wovon selber so wie das Bauamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 5579 Dekr. der k.k. Bezkshptm. Steyr wornach in Folge h. Statthalterey Erlaßes die fernere Benützung der Ennsdorferschule bis zur Erbauung eines neuen Schulhauses genehmigt wird. Dem Hrn. Bauverwalter in Abschrift behufs der Vornahme der anbefohlenen Anordnungen. Nro. 5358 Conto des Math. Weinberger pr. 126 fl C.M. für abgelieferte Mauerziegel. Dem Kaßaamte zur Zahlung mit 126 fl C.M. Nro. 5676 Gesuch des Maurermstr. Gutbruner um gütige Anweisung einer a Conto Zahlung 200 fl C.M. in Betreff des von ihm größten Theil vollführten Bau des Mauthhäusl. Werden dem Hr. Bittsteller a Conto 200 fl C.M. aus der städ-

tischen Kaßa zur Zahlung angewiesen, u. hievon selber so wie das Kassaamt rathschlägig verständigt. Nro. 5694 Anzeige des Schullehrer Benedikt, daß das Wohnzimmer im 1. Stockwerke des Schulhauses im Ennsdorf geräumt ist, u. die Umstaltung vorgenommen werden könne. In Folge dieser Anzeige sind die inbemerkten 50 Stück gläs. Tintenfäßer 1 Cruzifix 1 Schreibtafel u. 1 Seßion durch die 4 Section billig u. zweckmäßig beyzuschaffen, u. die Rechnung vorzulegen. In Betreff des erforderlichen Holzes hat Hr. R. R. Schiefermayr das Aequivalent in Brückenholz auszumitteln, hierüber zu berichten, um sodann das Weitere zu veranlaßen. V. Section Nro. 1885 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr v. 26.4.1852 Z. 4852 um Äußerung über das Erwerbsteuer Minderungs Gesuch der Juliana Haider. Ist hierüber an die k.k. Bezkshptm. Bericht zu erstatten. Nro. 4378 Protokoll über die gepflogenen Erhebungen pcto Gewerbsstörung der Messe-

tischen Kaßa zur Zahlung angewiesen, u. hievon sel- ber so wie das Kassaamt rathschlägig verständigt. Nro. 5694 Anzeige des Schullehrer Bene- dikt, daß das Wohnzimmer im 1. Stockwerke des Schulhauses im Ennsdorf geräumt ist, u. die Umstaltung vorge- nommen werden könne. In Folge dieser Anzeige sind die inbemerkten 50 Stück gläs. Tintenfäßer 1 Cruzifix 1 Schreibtafel u. 1 Seßion durch die 4 Section billig u. zweckmäßig beyzu- schaffen, u. die Rechnung vorzulegen. In Betreff des erforderlichen Holzes hat Hr. R. R. Schiefer- mayr das Aequivalent in Brückenholz auszumitteln, hierüber zu berichten, um sodann das Weitere zu ver- anlaßen. V. Section Nro. 1885 Sign. der k.k. Bezkshptm. Steyr v. 26.4.1852 Z. 4852 um Äußerung über das Erwerbsteuer Minderungs Gesuch der Ju- liana Haider. Ist hierüber an die k.k. Bezkshptm. Bericht zu erstatten. Nro. 4378 Protokoll über die gepflo- genen Erhebungen pcto Ge- werbsstörung der Messe-

rergesellen in Folge Anzeige der Handwerks Vorstehung. Ist die Eingabe des Messererhand- werkes ad No. 2542 folgender- maßen zu erledigen: Da aus den gepflogenen Ver- nehmungen der einer Gewerbs- störung sich schuldig gemach- ten Gesellen mit Ausnahme des Ignaz Großauer, welchem zu Folge Eingeständnißes die fragliche Beschuldigung zur Last fällt, u. der unter Andro- hung einer Geldstraffe u. Confis- cation der gearbeiteten Ge- genstände den dekretaliten Auftrag der Vermeidung je- der Arbeit auf eigene Rech- nung erhielt, sich unzweifel- haft herausstellt, daß die in Rede stehenden Gesellen im Auftrage der Meister die ihnen zugekommenen Messererarbeiten ausfer- tigten, so kann eine weite- re Gewerbsstörung nicht geahndet werden. Was das Ansinnen der Hrrn. Vorsteher des Messererhand- werkes am Schluße des dieß- fälligen Vernehmungsproto- kolls anbelangt, so ist der Gemeinderath nach den be- stehenden Gewerbsvorschrif- ten nicht ermächtiget, we- der an die Hrrn. Meister noch an die Gesellen die Wei-

rergesellen in Folge Anzeige der Handwerks Vorstehung. Ist die Eingabe des Messererhandwerkes ad No. 2542 folgendermaßen zu erledigen: Da aus den gepflogenen Vernehmungen der einer Gewerbsstörung sich schuldig gemachten Gesellen mit Ausnahme des Ignaz Großauer, welchem zu Folge Eingeständnißes die fragliche Beschuldigung zur Last fällt, u. der unter Androhung einer Geldstraffe u. Confiscation der gearbeiteten Gegenstände den dekretaliten Auftrag der Vermeidung jeder Arbeit auf eigene Rechnung erhielt, sich unzweifelhaft herausstellt, daß die in Rede stehenden Gesellen im Auftrage der Meister die ihnen zugekommenen Messererarbeiten ausfertigten, so kann eine weitere Gewerbsstörung nicht geahndet werden. Was das Ansinnen der Hrrn. Vorsteher des Messererhandwerkes am Schluße des dießfälligen Vernehmungsprotokolls anbelangt, so ist der Gemeinderath nach den bestehenden Gewerbsvorschriften nicht ermächtiget, weder an die Hrrn. Meister noch an die Gesellen die Wei-

sung zu erlassen, ihre Erzeugniße nur in den eigenen Lokalitäten, resp. Werkstätten, durch ihre hiezu gedungenen Gesellen anfertigen zu lassen; da eine solche Anordnung nur durch einen freywilligen Beschluß der Innungsglieder durchführbar, sonsten aber als ein Eingriff in die Freyheit des Gewerbstreiber betrachtet werden müßte. Nro. 5384 Protokoll über die ad Nro. 5235 gepflogene Vernehmungen der hiesig bürgl. Uhrmacher in Betreff des Gesuches des H. Kaminola um Verleihung eines persönlichen Uhrmacherbefugnißes. Da Hr. Bittsteller die gesetzlich vorgeschriebenen Servierjahre nicht nachgewiesen, sich bereits durch 13 Jahre einem anderen Geschäftszweige gewidmet hat, so kann in Verleihung des gebethenen Befugnißes nicht eingegangen werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle binnen 14 Tagen bey der hohen Statthalterey der Rekurs anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. Hievon sind die hiesigen

sung zu erlassen, ihre Erzeugniße nur in den eige- nen Lokalitäten, resp. Werk- stätten, durch ihre hiezu gedungenen Gesellen an- fertigen zu lassen; da eine solche Anordnung nur durch einen freywilligen Be- schluß der Innungsglieder durchführbar, sonsten aber als ein Eingriff in die Frey- heit des Gewerbstreiber betrachtet werden müßte. Nro. 5384 Protokoll über die ad Nro. 5235 gepflogene Vernehmungen der hiesig bürgl. Uhrmacher in Betreff des Gesuches des H. Kaminola um Verlei- hung eines persönlichen Uhr- macherbefugnißes. Da Hr. Bittsteller die gesetz- lich vorgeschriebenen Servierjahre nicht nach- gewiesen, sich bereits durch 13 Jahre einem anderen Geschäftszweige gewidmet hat, so kann in Verleihung des gebethenen Befugnißes nicht eingegangen werden. Gegen diese Entscheidung ist im Beschwerungsfalle binnen 14 Tagen bey der hohen Statthalterey der Rekurs anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. Hievon sind die hiesigen

Uhrmacher zu Handen des Hrn. Staretscheck rathschlägig zu verständigen. Nro. 5466 Protokoll mit den hiesi- gen bgl. Uhrmachern um Ausfertigung legaler Abschriften von den in- erwähnten Zeugnißen des H. Karl Kaminola. Die Herren Bittsteller wer- den mit diesem Einschreiten zu Handen des Hrn. Staretscheck auf den Bescheid des Gemein- derathes dto. 4. d.J. Z. 5235 ver- wiesen. Nro. 5534 Gesuch des Frz. X. Ullian Lett- schlosser um Minderung seiner Erwerbsteuer. Mittelst Bericht der k.k. Bezks.- hptm. vorzulegen. Nro. 5628 Dasselbe Gesuch des Josef Mößner Hufschmidmeister. Sind die hiesigen Hufschmie- de Eppinger u. Reisinger hierüber zu Protokoll zu vernehmen, u. der Um- stand, warum das Geschäft des Herrn Hettl mit 3 fl belegt ist, zu erörtern. Nro. 5621 Dekr. der k.k. Bezkshptm. vom 17. Dezbr. 1852 Z. 16218 womit das Gesuch des Alois Schmal um Verleihung eines Geräthel- trägerey Befugnißes zur Entscheidung in 1. Instanz zugemittelt wird. Da Hr. Bittsteller nach dem H.

Uhrmacher zu Handen des Hrn. Staretscheck rathschlägig zu verständigen. Nro. 5466 Protokoll mit den hiesigen bgl. Uhrmachern um Ausfertigung legaler Abschriften von den inerwähnten Zeugnißen des H. Karl Kaminola. Die Herren Bittsteller werden mit diesem Einschreiten zu Handen des Hrn. Staretscheck auf den Bescheid des Gemeinderathes dto. 4. d.J. Z. 5235 verwiesen. Nro. 5534 Gesuch des Frz. X. Ullian Lettschlosser um Minderung seiner Erwerbsteuer. Mittelst Bericht der k.k. Bezks.- hptm. vorzulegen. Nro. 5628 Dasselbe Gesuch des Josef Mößner Hufschmidmeister. Sind die hiesigen Hufschmiede Eppinger u. Reisinger hierüber zu Protokoll zu vernehmen, u. der Umstand, warum das Geschäft des Herrn Hettl mit 3 fl belegt ist, zu erörtern. Nro. 5621 Dekr. der k.k. Bezkshptm. vom 17. Dezbr. 1852 Z. 16218 womit das Gesuch des Alois Schmal um Verleihung eines Geräthelträgerey Befugnißes zur Entscheidung in 1. Instanz zugemittelt wird. Da Hr. Bittsteller nach dem H.

Com. Hofkommißions Dekret vom 30. Juny 1823 Z. 2252 die gesetzl. Eigenschaften nicht nachgewiesen hat, u. sich ohnehin im Besitz eines bürgl. Gewerbes befindet, so kann in die gebetene Verleihung nicht eingewilliget werden. Im Beschwerungsfalle ist gegen diese Entscheidung binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey der Rekurs anzumelden, u. in weiteren 4 Wochen einzubringen. VI. Section Nro. 5785 Conto des Schloßers Samsegger pr. 1 fl 38 xr C.M. Der Mild. Vers. Fonds. Rechgsführung zur Zahlung mit 1 fl 38 xr C.M. Nro. 5696 Armuthszeugniß des Johann Beinhackl mit der Bitte um den Unterstand. Bewilligt im Bruderhause gegen genaue Beobachtung der Hausordnung. Nro. 5773 Anzeige der Mild. Vers. Fonds Rechgsführung, daß durch den Tod der Theres Blumauer eine Lazareth Pfründe in Erledigg. gekommen ist. Gleichzeitig mit der bereits ausgeschriebenen erledigten Bruderhauspfründe in Verhandlung zu nehmen

Com. Hofkommißions Dekret vom 30. Juny 1823 Z. 2252 die gesetzl. Eigenschaften nicht nachgewiesen hat, u. sich ohne- hin im Besitz eines bürgl. Gewerbes befindet, so kann in die gebetene Verleihung nicht eingewilliget wer- den. Im Beschwerungsfalle ist gegen diese Entscheidung binnen 14 Tagen bey der h. Statthalterey der Rekurs anzumelden, u. in weite- ren 4 Wochen einzubrin- gen. VI. Section Nro. 5785 Conto des Schloßers Samsegger pr. 1 fl 38 xr C.M. Der Mild. Vers. Fonds. Rechgs- führung zur Zahlung mit 1 fl 38 xr C.M. Nro. 5696 Armuthszeugniß des Johann Beinhackl mit der Bitte um den Unterstand. Bewilligt im Bruderhause gegen genaue Beobach- tung der Hausordnung. Nro. 5773 Anzeige der Mild. Vers. Fonds Rechgsführung, daß durch den Tod der Theres Blumauer eine Lazareth Pfründe in Erledigg. gekommen ist. Gleichzeitig mit der bereits ausgeschriebenen erledig- ten Bruderhauspfründe in Verhandlung zu nehmen

Nro. 5741 Conto des Maurermeisters Gutbruner pr. 16 fl 50 xr C.M. für geleistete Arbeiten im Bürgerspitale. Der Mild. Vers. Fonds Rechgs- führung zur Zahlung mit 16 fl 50 xr C.M. Nro. 5774 Note des Pfarramtes St. Mi- chael um Erwirkung der Genehmigung der Mehr- ausgabe für das Umhän- gen der Großen Glocke. Der k.k. Bezkshptm. mit Be- richt vorzulegen, und um Genehmigung der Mehraus- gabe pr. 19 fl 10 xr C.M. zu ersu- chen. Nro. 1265 Kostenanschlag in Betreff der Herstellung der Thurm- kuppel zu St. Anna. Nachdem von dem Gemeinde- rathe abgeänderte Plan, wo- durch dieser fragliche Thurm eine Kuppel von Kupfer er- halten soll, die bereits be- willigte Auslage von 350 fl nicht überschreiten soll die Beischaffung eines vergol- deten Kreuzes sich nach ein- gehohlter Erkundigung auf 374 fl belaufen würde, so ist über Anschaffung eines der- ley Kreuzes ein Kostenanschlag beyzubringen, u. die Bewilli- gung der Abänderung der

Nro. 5741 Conto des Maurermeisters Gutbruner pr. 16 fl 50 xr C.M. für geleistete Arbeiten im Bürgerspitale. Der Mild. Vers. Fonds Rechgsführung zur Zahlung mit 16 fl 50 xr C.M. Nro. 5774 Note des Pfarramtes St. Michael um Erwirkung der Genehmigung der Mehrausgabe für das Umhängen der Großen Glocke. Der k.k. Bezkshptm. mit Bericht vorzulegen, und um Genehmigung der Mehrausgabe pr. 19 fl 10 xr C.M. zu ersuchen. Nro. 1265 Kostenanschlag in Betreff der Herstellung der Thurmkuppel zu St. Anna. Nachdem von dem Gemeinderathe abgeänderte Plan, wodurch dieser fragliche Thurm eine Kuppel von Kupfer erhalten soll, die bereits bewilligte Auslage von 350 fl nicht überschreiten soll die Beischaffung eines vergoldeten Kreuzes sich nach eingehohlter Erkundigung auf 374 fl belaufen würde, so ist über Anschaffung eines derley Kreuzes ein Kostenanschlag beyzubringen, u. die Bewilligung der Abänderung der

Kuppel, so wie der Mehrausgabe für das Kreuz höhern Orts nachzusuchen. Nachtrag zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters Nro. 5558 Äußerung des Josef Brandstetter Müllnermeister in Voglsang wegen Abtrettung der Dorningerbrücke. Vortrag Wie dem Gemeinderathe bereits bekannt ist, hat die k.k. Bezkshptm. mit Sig. vom 2. dß. Z. 15484 den von den H. Josef Brandstetter gegen die von mir veranlaßte Aufhebung der Sperrung der Dorningerbrücke ergriffenen Rekurs zurückgewiesen, zugleich aber angeordnet, daß in Betreff der Ansprüche des H. Brandstetter auf Entschädigung oder der Expropriation eines allfälligen Privateigenthums zur definitiven Feststellung des gegenseitigen Rechtsverhältnißes hinsichtlich des Baues dieser Brücke der diesfälligen Verhandlung ungesäumt in Angriff zu nehmen, u. der geeignete Antrag vorzulegen sey. Diesem zufolge wurde H. Brandstetter aufgefordert

Kuppel, so wie der Mehraus- gabe für das Kreuz höhern Orts nachzusuchen. Nachtrag zum Vortrage des Herrn Bürgermeisters Nro. 5558 Äußerung des Josef Brand- stetter Müllnermeister in Voglsang wegen Abtret- tung der Dorningerbrü- cke. Vortrag Wie dem Gemeinderathe be- reits bekannt ist, hat die k.k. Bezkshptm. mit Sig. vom 2. dß. Z. 15484 den von den H. Josef Brandstetter gegen die von mir veranlaßte Aufhebung der Sperrung der Dornin- gerbrücke ergriffenen Rekurs zurückgewiesen, zugleich aber angeordnet, daß in Betreff der Ansprü- che des H. Brandstetter auf Entschädigung oder der Expropriation eines allfäl- ligen Privateigenthums zur definitiven Feststellung des gegenseitigen Rechtsver- hältnißes hinsichtlich des Baues dieser Brücke der dies- fälligen Verhandlung unge- säumt in Angriff zu neh- men, u. der geeignete An- trag vorzulegen sey. Diesem zufolge wurde H. Brandstetter aufgefordert

seine Äußerung zu erstatten, welche er auch am 20. d.Mts. her- eingegeben hat. Indem ich nun diese Äußerung wörtlich vortrage, glaube ich meine Meinung hier- über dahin aussprechen zu müssen, daß in die von Joh. Brandstetter gestellten Pro- positionen u. überspannten Forderungen nicht eingegan- gen, sondern bey der k.k. Bezksh. die Bewilligung u. Einleitung des Expropriations Verfahrens in der Art angesucht werden soll, daß, nachdem diese Brücke für den jeweiligen Besitzer der Gsangmühle zur Flößung seines Holzes ein unumgäng- liches Bedürfniß ist, dieselbe, wie dieß bereits seit Jahrhunder- ten geschieht, von ihm auch in der Zukunft u. zwar in einem zum allgemeinen Gebrauche dienlichen Zustan- de hergestellt u. hergehal- ten werde, u. daß demsel- ben, nachdem Brandstetter mit dem für die Herhaltung dieser Brücke bisher aus der Stadt Caßa bezahlten 4 fl C.M. nicht zu- frieden ist, die durch beeide- te Sachverständige auszumit- telnde jährl. Entschädigung vom

seine Äußerung zu erstatten, welche er auch am 20. d.Mts. hereingegeben hat. Indem ich nun diese Äußerung wörtlich vortrage, glaube ich meine Meinung hierüber dahin aussprechen zu müssen, daß in die von Joh. Brandstetter gestellten Propositionen u. überspannten Forderungen nicht eingegangen, sondern bey der k.k. Bezksh. die Bewilligung u. Einleitung des Expropriations Verfahrens in der Art angesucht werden soll, daß, nachdem diese Brücke für den jeweiligen Besitzer der Gsangmühle zur Flößung seines Holzes ein unumgängliches Bedürfniß ist, dieselbe, wie dieß bereits seit Jahrhunderten geschieht, von ihm auch in der Zukunft u. zwar in einem zum allgemeinen Gebrauche dienlichen Zustande hergestellt u. hergehalten werde, u. daß demselben, nachdem Brandstetter mit dem für die Herhaltung dieser Brücke bisher aus der Stadt Caßa bezahlten 4 fl C.M. nicht zufrieden ist, die durch beeidete Sachverständige auszumittelnde jährl. Entschädigung vom

Jahre 1853 an gegen dem ausbezahlt werden soll, daß er sich für sich u. seine Besitzersnachfolger verpflichte, die Passage über diese Brücke für Jedermann stets frey zu lassen, u. dieselbe stets in einem solchen Zustande zu erhalten, daß darüber ohne Gefahr gefahren, geritten u. gegangen werden kann, u. daß endlich er u. seine Gattin sich verpflichten, diese Verbindlichkeit auf ihrem Hause No. 183 n./4 a. in Voglsang intabuliren zu lassen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Hrrn. Gemeinderäthe vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia. Ist hiernach unter Vorlage der Äußerung des H. Brandstetter u. Anschluß eines Rathsprotokolls Extractes der Bericht an die k.k. Bezirkshptm. zu erstatten, u. um Ausfertigung des Expropriations Erkenntnisses im vorerwähnten Sinne die Bitte zu stellen. Nro. 5751 Sign. der k.k. Bezkshptm. vom 28. Dezbr. 1852 Z. 16600 wegen Vorlage des Projektes über die Verbesserung des Spitalberges u. des hierüber

Jahre 1853 an gegen dem ausbezahlt werden soll, daß er sich für sich u. seine Besitzersnachfolger verpflich- te, die Passage über diese Brücke für Jedermann stets frey zu lassen, u. dieselbe stets in einem solchen Zu- stande zu erhalten, daß darüber ohne Gefahr ge- fahren, geritten u. gegan- gen werden kann, u. daß endlich er u. seine Gattin sich verpflichten, diese Ver- bindlichkeit auf ihrem Hau- se No. 183 n./4 a. in Voglsang in- tabuliren zu lassen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Hrrn. Gemein- deräthe vollkommen einverstanden, daher Conclusum per unanimia. Ist hiernach unter Vorlage der Äußerung des H. Brand- stetter u. Anschluß eines Rathsprotokolls Extractes der Bericht an die k.k. Be- zirkshptm. zu erstatten, u. um Ausfertigung des Expropriations Erkenntnisses im vorerwähnten Sinne die Bitte zu stellen. Nro. 5751 Sign. der k.k. Bezkshptm. vom 28. Dezbr. 1852 Z. 16600 wegen Vorlage des Projektes über die Verbesserung des Spi- talberges u. des hierüber

vom Gemeinderathe gefaßten Beschlußes. Vortrag Ich habe über den dekreta- len Auftrag der k.k. Bezkshptm. vom 14./16. v.Mts. Z. 16087 wegen Vorlage der zum hierortigen Projekte über die Verbesse- rung des Spitalberges fehlen- den Kostenanschläge des Zim- mermeisters Bichler in Folge Be- schlußes vom 24. v. Mts. Z. 5524 ei- nen Termin bis Ende Jänner an- gesucht, da der Zimmermeister Bichler erklärte, diese Arbei- ten nicht früher liefern zu kön- nen. Dieser Termin ist aber nach der vorliegenden Sign. nicht geneh- migt, sondern aufgetragen worden, ohne irgend einer Einwendung Raum zu geben, das vollständige Projekt des k.k. Hrn. Baubezirks Ingenieurs sammt dem Beschluße des Gemein- derathes hierüber binnen läng- stens 8 Tagen vorzulegen, in- dem es mitlerweile Sache der Gemeinde seyn wird, ihr eigenes Projekt über denselben Gegen- stand zu vervollständigen, u. nach- träglich gleichfalls in Vorlage zu bringen. Es handelt sich daher hier vorläu- fig nur um die Faßung eines de- finitiven Beschlußes.

vom Gemeinderathe gefaßten Beschlußes. Vortrag Ich habe über den dekretalen Auftrag der k.k. Bezkshptm. vom 14./16. v.Mts. Z. 16087 wegen Vorlage der zum hierortigen Projekte über die Verbesserung des Spitalberges fehlenden Kostenanschläge des Zimmermeisters Bichler in Folge Beschlußes vom 24. v. Mts. Z. 5524 einen Termin bis Ende Jänner angesucht, da der Zimmermeister Bichler erklärte, diese Arbeiten nicht früher liefern zu können. Dieser Termin ist aber nach der vorliegenden Sign. nicht genehmigt, sondern aufgetragen worden, ohne irgend einer Einwendung Raum zu geben, das vollständige Projekt des k.k. Hrn. Baubezirks Ingenieurs sammt dem Beschluße des Gemeinderathes hierüber binnen längstens 8 Tagen vorzulegen, indem es mitlerweile Sache der Gemeinde seyn wird, ihr eigenes Projekt über denselben Gegenstand zu vervollständigen, u. nachträglich gleichfalls in Vorlage zu bringen. Es handelt sich daher hier vorläufig nur um die Faßung eines definitiven Beschlußes.

I. Ob das vom k.k. Hrn. Baubezirks Ingenieur zur Verbesserung des Strassenzuges über den Spitalberg verfaßte Projekt, welches ich sub A wiederhohlt zur Einsicht u. Prüfung vorlege, angenommen werden oder nicht. II. Im Falle der Nichtannahme um die Darthuung der Gründe welche dem Gemeinderathe hiezu bewogen, und Pläne I–IV Vorausmaß V Kostenanschlag VI III. Um einen Vorschlag, auf welche Art diesem Übelstande mit einem billigeren Kostenaufwande abgeholfen werden kann. Ich bin hierüber mit Hinblick auf die von den H. Gemeinderäthen Eysn, Müllner, Vögerl, Wittigschlager, Heindl, u. Haratzmüller bey Durchgehung der von den hiesigen Bauelefen Reiter verfaßten Pläne am 1. v.Mts. zu Protokoll gegebene Äußerung der Meinung, daß das von dem k.k. BaubezirksIngenieur verfaßte Projekt nicht angenommen werden könne, weil hiedurch die in privatrechtlicher u. feuerpolizeyl. Hinsicht bisher als nothwendig anerkannte Zufuhr ins untere Ort verbaut würde, gegen welche Verbauung die betheiligten Hausbesitzer die in B anliegende Vorstellung überreichten, worin die Gründe, welche für die Erhaltung dieser Zufuhr sprechen, hinlänglich entwickelt sind,

I. Ob das vom k.k. Hrn. Baubezirks Ingenieur zur Verbesserung des Strassenzuges über den Spi- talberg verfaßte Projekt, wel- ches ich sub A wiederhohlt zur Ein- sicht u. Prüfung vorlege, ange- nommen werden oder nicht. II. Im Falle der Nichtannahme um die Darthuung der Gründe welche dem Gemeinderathe hie- zu bewogen, und Pläne I–IV Vorausmaß V Kostenanschlag VI III. Um einen Vorschlag, auf wel- che Art diesem Übelstande mit ei- nem billigeren Kostenaufwan- de abgeholfen werden kann. Ich bin hierüber mit Hinblick auf die von den H. Gemeinderäthen Eysn, Müllner, Vögerl, Wittigschla- ger, Heindl, u. Haratzmüller bey Durchgehung der von den hiesigen Bauelefen Reiter verfaßten Pläne am 1. v.Mts. zu Protokoll gegebene Äußerung der Meinung, daß das von dem k.k. Baubezirks- Ingenieur verfaßte Projekt nicht angenommen werden könne, weil hiedurch die in privatrechtlicher u. feuerpolizeyl. Hinsicht bisher als nothwendig anerkannte Zu- fuhr ins untere Ort verbaut würde, gegen welche Verbauung die betheiligten Hausbesitzer die in B anliegende Vorstellung überreichten, worin die Gründe, wel- che für die Erhaltung dieser Zufuhr sprechen, hinlänglich entwickelt sind,

daß ferner, abgesehen von diesem wesentlichen Anstande auf dieses Projekt vor der Hand auch darum nicht eingegangen werden könne, weil es die Erfahrung genugsam gelehrt, daß seit der Eröffnung der Eisenbahnen u. Dampfschiff- fahrt der Strassenzug sich im allgemeinen durchgehends ver- ändert hat, was die natürliche Folge nach sich zog, daß die Straße über den Spitalberg mit schweren Frachtladungen nur mehr in äu- ßerst seltenen Fällen benützt wer- de, u. weil erst zu erwarten ist, ob nicht die endliche Ausführung des Projektes der Staatseisenbahn von Wien nach Salzburg oder der Anschluß an die bairischen Eisenbahnen die Errichtung einer Flügelbahn hieher zur Folge hat, wornach sich dann erst zeigen wird, ob dieser Berg nicht gänzlich besei- tiget werden kann, u. welche Stras- senstrecke überhaupt einer Regu- lirung bedarf, um mit dem Bahnzuge in Verbindung zu kom- men, u. den erwünschten Zweck der schnellen u. billigen Beförde- rung der hiesigen Erzeugniße vollständig zu erreichen. Bevor man daher hierüber keine volle Gewißheit hat, kann dieses Projekt auch darum nicht ange- nommen werden, weil der Kosten- Betrag desselben im Gegenhalt des wirklich erachtenden Bedürf-

daß ferner, abgesehen von diesem wesentlichen Anstande auf dieses Projekt vor der Hand auch darum nicht eingegangen werden könne, weil es die Erfahrung genugsam gelehrt, daß seit der Eröffnung der Eisenbahnen u. Dampfschifffahrt der Strassenzug sich im allgemeinen durchgehends verändert hat, was die natürliche Folge nach sich zog, daß die Straße über den Spitalberg mit schweren Frachtladungen nur mehr in äußerst seltenen Fällen benützt werde, u. weil erst zu erwarten ist, ob nicht die endliche Ausführung des Projektes der Staatseisenbahn von Wien nach Salzburg oder der Anschluß an die bairischen Eisenbahnen die Errichtung einer Flügelbahn hieher zur Folge hat, wornach sich dann erst zeigen wird, ob dieser Berg nicht gänzlich beseitiget werden kann, u. welche Strassenstrecke überhaupt einer Regulirung bedarf, um mit dem Bahnzuge in Verbindung zu kommen, u. den erwünschten Zweck der schnellen u. billigen Beförderung der hiesigen Erzeugniße vollständig zu erreichen. Bevor man daher hierüber keine volle Gewißheit hat, kann dieses Projekt auch darum nicht angenommen werden, weil der KostenBetrag desselben im Gegenhalt des wirklich erachtenden Bedürf-

nißes durchaus nicht im Einklange steht, u. der Gemeinde dermahlen nicht auferlegt werden kann; dann bey dem Umstande, als von Seite des Armen Institutes nach 7448 fl 3 xr C.M. in jährl. Raten pr. 500 fl C.M. an Verpflegskosten zum Milden Vers. Fonde, dann von Seite der Stadtkaßa das von diesem Fonde im Jahre 1848 entnommene baare Darlehen pr. 2000 fl C.M., so wie die noch bestehenden Reste der von diesem Fonde, so wie von dem Stadtpfarrkirchu. 4 Benefizienamte bezogenen Taxen zus. pr. 1670 fl 2 xr C.M. in jährl. Raten mit 421 fl C.M. zurückbezalt werden müssen, weiset das Ortskonkurrenzpräliminar pro 1853 einen Abgang von 4905 fl C.M. u. jenes der Stadtkassa einen Abgang von 7131 fl wie dieß die Auszüge aus selben sub C und D bewähren, nach welche durch Umlage auf den Steuergulden der Gemeindeglieder gedeckt werden müssen, die bey der immer mehr zunehmenden Stockung der hiesigen industrial Gewerbe um so fühlbarer wird, da zur Deckung des ersteren beyläufig 10 xr C.M. u. zu jener des letzteren beyl. 12 zusammen also 22 xr C.M. auf den Steuergulden entfallen. Bey dem Umstande nun, daß sich erst in der Zukunft zeigen wird, ob eine so kostspielige Regulierung dieser Bergstrecke, welche schon seit Jahrhunderten besteht, ohne daß bis zum heutigen Tage ein Unfall darauf erfolgte,

nißes durchaus nicht im Einklan- ge steht, u. der Gemeinde dermah- len nicht auferlegt werden kann; dann bey dem Umstande, als von Seite des Armen Institutes nach 7448 fl 3 xr C.M. in jährl. Raten pr. 500 fl C.M. an Verpflegs- kosten zum Milden Vers. Fonde, dann von Seite der Stadtkaßa das von die- sem Fonde im Jahre 1848 entnommene baare Darlehen pr. 2000 fl C.M., so wie die noch bestehenden Reste der von diesem Fonde, so wie von dem Stadtpfarrkirch- u. 4 Benefizienamte bezogenen Taxen zus. pr. 1670 fl 2 xr C.M. in jährl. Raten mit 421 fl C.M. zurückbezalt werden müs- sen, weiset das Ortskonkurrenzprä- liminar pro 1853 einen Abgang von 4905 fl C.M. u. jenes der Stadtkassa ei- nen Abgang von 7131 fl 〃 wie dieß die Auszüge aus selben sub C und D bewähren, nach wel- che durch Umlage auf den Steuer- gulden der Gemeindeglieder gedeckt werden müssen, die bey der immer mehr zunehmenden Stockung der hiesigen industrial Gewerbe um so fühlbarer wird, da zur Deckung des ersteren beyläufig 10 xr C.M. u. zu jener des letzteren beyl. 12 〃 〃 zusammen also 22 xr C.M. auf den Steuergulden entfallen. Bey dem Umstande nun, daß sich erst in der Zukunft zeigen wird, ob eine so kostspielige Regulierung dieser Bergstrecke, welche schon seit Jahrhun- derten besteht, ohne daß bis zum heu- tigen Tage ein Unfall darauf erfolgte,

nothwendig sey, u. bey der nachgewiesenen Unmöglich- keit, diese Kosten dermahlen bestreiten zu können, glau- be ich, daß an den Hrrn. Statt- halter die ehrfurchtsvollste Bitte gestellt werden soll, die Ausführung dieses Pro- jektes einstweilen sistiren u. gütigst bewilligen zu wollen, diese Bergstrecke bey eintrettender günsti- ger Witterung in der Art zu regeln, daß das Pflaster aufgebrochen, mit zerschla- genen Schotter belegt, von Distanz zu Distanz Schwel- ler eingelegt die Erhöhung des Berges vom Weismayr' schen Hause No. 77 bis zum Bürgerspitale abgenom- men u. gänzlich beseitigt werde. Ich ersuche somit die an- wesenden Hr. Gemeinderä- the, daß auch Sie Ihre Mei- nung hierüber zu Proto- koll geben wollen, um sonach hieraus den Beschluß fassen, u. unter Anschluß einer Rathsprotokolls Extrac- tes in Vorlage bringen zu können. Die anwesenden Herrn Ge- meinderäthe sind mit diesem

nothwendig sey, u. bey der nachgewiesenen Unmöglichkeit, diese Kosten dermahlen bestreiten zu können, glaube ich, daß an den Hrrn. Statthalter die ehrfurchtsvollste Bitte gestellt werden soll, die Ausführung dieses Projektes einstweilen sistiren u. gütigst bewilligen zu wollen, diese Bergstrecke bey eintrettender günstiger Witterung in der Art zu regeln, daß das Pflaster aufgebrochen, mit zerschlagenen Schotter belegt, von Distanz zu Distanz Schweller eingelegt die Erhöhung des Berges vom Weismayr' schen Hause No. 77 bis zum Bürgerspitale abgenommen u. gänzlich beseitigt werde. Ich ersuche somit die anwesenden Hr. Gemeinderäthe, daß auch Sie Ihre Meinung hierüber zu Protokoll geben wollen, um sonach hieraus den Beschluß fassen, u. unter Anschluß einer Rathsprotokolls Extractes in Vorlage bringen zu können. Die anwesenden Herrn Gemeinderäthe sind mit diesem

Antrage um so mehr einverstanden, als bereits von Seite der gesammten hiesigen Bürgerschaft gegen die Aufbürdung einer so bedeutenden Auslage laut geklagt wird, dann weil durch die vom H. Bürgermeister beantragte Herrichtung dieser unbedeutenden Bergstrecke dieselbe leicht und ganz gefahrlos passirt werden kann, wie sich dieß bereits beim Schnallenberge erwiesen hat, ferner der Steigerung dieses Berges durch Abgrabung desselben von oben abgeholfen, u. somit einstweilen die vom k.k. Baubezirke beantragte kostspielige Hebung der Steyrbrücke, wodurch über dieß die Zufuhr ins untere Ort verbaut würde, vermieden werden kann, die hiesige Gemeinde endlich wie bereits in dem Berichte vom 17. Aug. 1852 Z. 3162 & 3666 nachgewiesen ist, in den letzten 3 Jahren auf StrassenBrücken-Pflasterverbesserungen u. andere Baulichkeiten, worunter vorzüglich die Adaptirungs-

Antrage um so mehr ein- verstanden, als bereits von Seite der gesammten hiesigen Bürgerschaft gegen die Aufbürdung einer so bedeutenden Aus- lage laut geklagt wird, dann weil durch die vom H. Bürgermeister beantrag- te Herrichtung dieser unbedeutenden Bergstre- cke dieselbe leicht und ganz gefahrlos passirt werden kann, wie sich dieß bereits beim Schnallenberge erwie- sen hat, ferner der Steige- rung dieses Berges durch Abgrabung desselben von oben abgeholfen, u. somit einstweilen die vom k.k. Baubezirke beantragte kostspielige Hebung der Steyrbrücke, wodurch über dieß die Zufuhr ins untere Ort verbaut würde, ver- mieden werden kann, die hiesige Gemeinde endlich wie bereits in dem Be- richte vom 17. Aug. 1852 Z. 3162 & 3666 nachgewie- sen ist, in den letzten 3 Jahren auf Strassen- Brücken-Pflasterverbes- serungen u. andere Baulichkeiten, worunter vorzüglich die Adaptirungs-

bauten des k.k. Landesgerichtes ge- hören, den Betrag von 21.600 fl C.M. ausgelegt hat, ihr überdieß für heuer der Bau eines neuen Schul- hauses für den Stadtpfarrbezirk bevor steht, u. sich daher der Ge- meinde Rath die für die Reguli- rung dieser Bergstrecke im Ge- genhalt des wirklichen Bedürf- nißes entfallende bedeuten- de Auslage gegenüber seiner Mandaten um so weniger zu verantworten getraut, als die allgemeine Stimmung besonders deßhalb entgegen ist, weil sich bey den beantragten Eisen- Bahnerrichtungen erst zeigen wird, ob diese Bergstrecke fer- ner benützt, oder derselben ein anderer Straßenzug vor- gezogen werde, wo dann wie- der auf jeden Fall unver- meidliche Auslagen zu erwar- ten sind. Unter diesen Umständen muß sonach der Gemeinderath die ergebenste Bitte stellen, daß er vorläufig von dieser Aus- lage verschont, u. die einstweili- ge Herstellung dieses Berges auf die vom Hrn. Bürgermeister beantragte Art bewilligt wer- den wolle, u. glaubt die Gewäh- rung dieser Bitte, überzeugt von der weisen Einsicht des Hr. Statt- halters umso zuversichtlicher er-

bauten des k.k. Landesgerichtes gehören, den Betrag von 21.600 fl C.M. ausgelegt hat, ihr überdieß für heuer der Bau eines neuen Schulhauses für den Stadtpfarrbezirk bevor steht, u. sich daher der Gemeinde Rath die für die Regulirung dieser Bergstrecke im Gegenhalt des wirklichen Bedürfnißes entfallende bedeutende Auslage gegenüber seiner Mandaten um so weniger zu verantworten getraut, als die allgemeine Stimmung besonders deßhalb entgegen ist, weil sich bey den beantragten EisenBahnerrichtungen erst zeigen wird, ob diese Bergstrecke ferner benützt, oder derselben ein anderer Straßenzug vorgezogen werde, wo dann wieder auf jeden Fall unvermeidliche Auslagen zu erwarten sind. Unter diesen Umständen muß sonach der Gemeinderath die ergebenste Bitte stellen, daß er vorläufig von dieser Auslage verschont, u. die einstweilige Herstellung dieses Berges auf die vom Hrn. Bürgermeister beantragte Art bewilligt werden wolle, u. glaubt die Gewährung dieser Bitte, überzeugt von der weisen Einsicht des Hr. Statthalters umso zuversichtlicher er-

warten zu dürfen, als nachgewiesen ist, daß die Kassakräfte derzeit zur Bestreitung einer solchen Auslage, die sich noch überdieß in der Folge als unnöthig herausstellen könnte, bey weitem nicht zureichen, die Angreifung des Stammvermögens oder die Aufnahme von Kapitalien aber, so lange es nur immer thunlich ist, vermeiden werden muß, u. in diesem Falle auch vermieden werden kann, wenn mit diesen Arbeiten bis zur Vollendung der Eisenbahnen, wornach sich erst die Nothwendigkeit der Regulirung des einen oder des andern Strassenzuges herausstellen wird, zugewartet werden darf, bis zu welchem Zeitpunkte sich auch die Kassamitteln wieder verbessern, u. drückende Repartitionen vermieden werden können, besonders wenn der Gemeinde der Fortbezug ihres Mortuars u. Laudemiums durch ein Landesgesetz, um welches bereits eingeschritten wurde, gesichert wird. Daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herr Bürgermeisters Gaffl A. Vogl Millner Amtmann Schriftführer

warten zu dürfen, als nachge- wiesen ist, daß die Kassakräf- te derzeit zur Bestreitung ei- ner solchen Auslage, die sich noch überdieß in der Folge als un- nöthig herausstellen könnte, bey weitem nicht zureichen, die Angreifung des Stammvermö- gens oder die Aufnahme von Kapitalien aber, so lange es nur immer thunlich ist, vermei- den werden muß, u. in diesem Falle auch vermieden werden kann, wenn mit diesen Arbeiten bis zur Vollendung der Eisenbahnen, wornach sich erst die Nothwen- digkeit der Regulirung des ei- nen oder des andern Strassen- zuges herausstellen wird, zu- gewartet werden darf, bis zu welchem Zeitpunkte sich auch die Kas- samitteln wieder verbessern, u. drückende Repartitionen ver- mieden werden können, besonders wenn der Gemeinde der Fortbe- zug ihres Mortuars u. Laudemi- ums durch ein Landesgesetz, um welches bereits eingeschritten wurde, gesichert wird. Daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herr Bürgermeisters Gaffl A. Vogl Millner Amtmann Schriftführer

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