Herrn Hefner gleich jenem wie im obern Stadtgraben des Herrn Gaffl herstellen lassen sollte, so hat auch Hr. Hefner die Strecke seines Gartens mit einem gleichen Geländer auf seine Kosten zu versehen. Hievon ist Hr Hefner mit dem Beisatze rathschlägig zu verständigen, im Falle der Annahme dieser Bedingungen seine Äußerung mündlich zu Protokoll zu geben. Nro. 5357. Dekret der k.k. Bezkshptm. vom 13. Novbr d. J. Z. 14760. wegen Beseitigung des Straßenkothes an den Reichsstraßen. Dem Bauverwalter in Abschrift, und beim Hrn. Bürgermeister zur weiteren Amtshandlung. V. Section. Nro. 5577. Protokoll ad Nro. 5040 mit Johann Dormayr, Joh. Edtmayr, Alb. Staudinger, Josef Krumhuber u. Jos. Popp über ihre Warnung wegen Gewerbstörung der berechtigten Lohnkutscher. Wird nun jedem der jenseits genannten Pferdebesitzer mit Ausnahme des Josef Popp die fernere unbefugte Verrichtung von Lohnfuhren als Ge-
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