und Brücken ersichtlich zu machen. Nro. 5110. Protokoll mit dem Pfla- sterermeister Hefner pto. Überlassung des Materiale von der Stadtgartenmau- er gegen Abbrechung der- selben u. Ausbesserung des untern Theiles. Wird dem Herr Johann Hefner die abzubrechen ersuchten Theile der Promenademauer gegen folgende Bedingungen überlassen. 1. Daß er sich mit seinem Nach- bar Wiesner verstän- dige. 2. Daß er das abgebrochen Steinwerk u. Schotter bald möglichst vollständig auf- räume. 3. Die schadhaften unteren Mauertheile gehörig ausbes- sere, den obern Theil mit Rasen belege u. ein ordent- liches Geländer unverweilt besorge u. stets im guten Stand herhalte. 4. Alle erwähnten u. damit verbundenen Arbeiten ha- ben auf seine Kosten zu ge- schehen, wogegen ihm das Materiale als Eigenthum überlassen bleibt. 5. Wenn die Stadtgemeinde in früherer oder späterer Zeit eine Bariere vom Damm bis zum Garten des
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