und Brücken ersichtlich zu machen. Nro. 5110. Protokoll mit dem Pflasterermeister Hefner pto. Überlassung des Materiale von der Stadtgartenmauer gegen Abbrechung derselben u. Ausbesserung des untern Theiles. Wird dem Herr Johann Hefner die abzubrechen ersuchten Theile der Promenademauer gegen folgende Bedingungen überlassen. 1. Daß er sich mit seinem Nachbar Wiesner verständige. 2. Daß er das abgebrochen Steinwerk u. Schotter bald möglichst vollständig aufräume. 3. Die schadhaften unteren Mauertheile gehörig ausbessere, den obern Theil mit Rasen belege u. ein ordentliches Geländer unverweilt besorge u. stets im guten Stand herhalte. 4. Alle erwähnten u. damit verbundenen Arbeiten haben auf seine Kosten zu geschehen, wogegen ihm das Materiale als Eigenthum überlassen bleibt. 5. Wenn die Stadtgemeinde in früherer oder späterer Zeit eine Bariere vom Damm bis zum Garten des
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