benefiziums Guthabung abzuziehen, rücksichtlich jener des Johann Faber die Correspondenz im Zuge sey, u. den Georg u. Josefa Feldbaur'schen Eheleuten zur Abzahlung ihrer noch schuldigen Urtheilstaxen pr 19 fl 30 xr CMz monatliche Ratenzahlung an pr 2 fl Cmz gegen dem bewilliget werden, daß sie dieselben um so pünktlicher einzuhalten haben, als dieser Rückstand sonst nach Vorschrift des kais. Patents vom 11. May 851 im Executionswege eingetrieben werden würde, wovon diese Eheleute rathschlägig zu verständigen. Da übrigens der Hr. Sekr. Neumayr als gewesene Taxator über seine sämtl. Taxrechnungen die Absolutorien bereits erhalten u. nun nachgewiesen hat, daß ihm rücksichtlich der noch bestehenden Rückstände kein Verschulden zur Last fällt, so wird der Depositen Coõn mittelst Rathschlag aufgetragen, demselben folgende von ihm noch als Caution depositirte Urkunden gegen Rekognition zu erfolgen, u. zwar a. Den Schuldschein des Vinzenz
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