benefiziums Guthabung abzu- ziehen, rücksichtlich jener des Johann Faber die Correspondenz im Zuge sey, u. den Georg u. Josefa Feldbaur'schen Ehe- leuten zur Abzahlung ihrer noch schuldigen Urtheilsta- xen pr 19 fl 30 xr CMz monatliche Ratenzahlung an pr 2 fl Cmz gegen dem bewilliget wer- den, daß sie dieselben um so pünktlicher einzuhalten haben, als dieser Rückstand sonst nach Vorschrift des kais. Patents vom 11. May 851 im Executionswege eingetrie- ben werden würde, wovon diese Eheleute rathschlägig zu verständigen. Da übrigens der Hr. Sekr. Neu- mayr als gewesene Taxa- tor über seine sämtl. Tax- rechnungen die Absolu- torien bereits erhalten u. nun nachgewiesen hat, daß ihm rücksichtlich der noch bestehenden Rückstän- de kein Verschulden zur Last fällt, so wird der Depo- siten Coõn mittelst Rath- schlag aufgetragen, dem- selben folgende von ihm noch als Caution depositirte Ur- kunden gegen Rekognition zu erfolgen, u. zwar a. Den Schuldschein des Vinzenz
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