Nro. 5329. Anzeige des Kassaamtes in Betreff der aushaften- den Rückstände bey Hrn. J.B. Schlager. Was die von Hrn. J.B. Schla- ger von seinen Realitä- ten mit 47 fl 49 xr CMz schuldigen städtischen Umlagen, so wie die von ihm als Brun- verwalter für die gemie- thete Lokalität mit 8 xr CMz schuldigen Zinskreuzer, ferner die von ihm von den auf seinen Häusern für die Stadt anliegenden 2 Kapitalien à 600 fl auf Jahr mit 60 fl CMz schuldigen Intēēn betrifft, so ist ihm mit Dekret auf- zutragen, diese Ausstände binnen 14 Tagen umso ge- wißer zu berichtigen, als erstere sonst nach §. 4 des kais. Patents v. 11. May 851 im Executionswege einge- bracht, die Interessen aber auf seine Kosten gerichtlich eingeklagt werden wür- den. In Betreff der von Hrn. Kas- sier beantragten Aufkün- dung beider Kapitalien so wird dem Hrn. J.B. Schla- ger bey dem Umstande, als er alljährlich mit den Intēēn im Rückstande bleibt, die Aufkündung derselben angedroht.
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