Nro. 5329. Anzeige des Kassaamtes in Betreff der aushaftenden Rückstände bey Hrn. J.B. Schlager. Was die von Hrn. J.B. Schlager von seinen Realitäten mit 47 fl 49 xr CMz schuldigen städtischen Umlagen, so wie die von ihm als Brunverwalter für die gemiethete Lokalität mit 8 xr CMz schuldigen Zinskreuzer, ferner die von ihm von den auf seinen Häusern für die Stadt anliegenden 2 Kapitalien à 600 fl auf Jahr mit 60 fl CMz schuldigen Intēēn betrifft, so ist ihm mit Dekret aufzutragen, diese Ausstände binnen 14 Tagen umso gewißer zu berichtigen, als erstere sonst nach §. 4 des kais. Patents v. 11. May 851 im Executionswege eingebracht, die Interessen aber auf seine Kosten gerichtlich eingeklagt werden würden. In Betreff der von Hrn. Kassier beantragten Aufkündung beider Kapitalien so wird dem Hrn. J.B. Schlager bey dem Umstande, als er alljährlich mit den Intēēn im Rückstande bleibt, die Aufkündung derselben angedroht.
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