Ratsprotokoll vom 7. Dezember 1852

des Beanzeigten dahin geht, daß in der Werkstätte keine Vorrichtung zur Erzeugung von Filzhütten getroffen wurde, der angeblich durch 8 Wochen in Arbeit gestandene Geselle während u. wegen Krankheit des Rumpfhuber laut Fremdenprotokoll am 8. Novbr d.J. nach Wien abgereißt ist, u. letzterer vorgibt, die umzugestaltenden Hütte seinen Lieferanten zu senden, so kann demselben gegenwärtig die wirkliche Verfertigung von Filzhütten als eine Überschreitung seines Befugnißes nicht zur Last gelegt werden. Hievon ist der Hr. Vorsteher des Hutmacher Handwerkes unter Rückschluß seiner Beilage in Erledigung der Protokollar-Beschwerde rathschlägig zu verständigen. Nro. 5304. Dekret der kk. Bezkshptm. v. 9/11 Z. 14005 über die von mehreren Zimmermeistern des Bezirkes an den Hrn. Statthalter gerichtete Vorstellung zur Entscheidung in 1. Instanz. Sind die hiesigen städtischen Zimmermeister Stohl u. Huber u. zwar zu Handen des Ersteren von dieser Entscheidung des Herrn Bezirkshptm. in Erledi-

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