Heinrich Ramoser pto der ihm confiscirten Gegenstände. Da die protokollarische Vernehmung der Bauverständigen Gutbruner u. Stohl den Beweis geliefert hat, daß die confiscirten Gegenstände für den eigenen Hausbedarf angefertigt worden, hiedurch die beanzeigte Gewerbsstörung sich behebt, so sind die letzteren an den Eigenthümer auszufolgen. Hr. Heinrich Ramoser wird jedoch wiederhohlt aufmerksam gemacht, sich bis zur Herabgelangung des an hängigen Rekurses bey Vermeidung eines Strafbetrages pr 10 fl in Falle der Betretung jedes Betriebes des fraglichen Befugnißes zu enthalten. Hievon ist auch das Tischlerhandwerk rathschlägig zu verständigen. Erinnerung des Herrn Bürgermeisters pto Veranlaßung der Einladung in Betreff der Lösung von Enthebungskarten vom Glückwünschen zum neuen Jahre u. den Namens tagen. Ist in Betreff des Neujahr-
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