merie beseitigt, u. von ihm wegen seines Ungehorsams noch insbesonders ein Strafbetrag von 10 fl eingehoben. Es ist daher der Hr. Distr. Aktuar Willner wegen Überwachung dieses Auftrages u. Wegschaffung des Schrankens auf die bezeichnete Weise rathschlägig zu verständigen. Übrigens ist der abgeforderte Bericht zu erstatten. Nro. 5092. Anzeige des Polizeyamtes, daß der Schranken des Hr. Josef Prandstetter noch stehe. Wird dem Polizeyamte mit Rathschlag aufgetragen, heute Nachmittags 2 Uhr unverzüglich unter Intervenirung der kk. Gendarmerie, welche gleichzeitig mit Note hierum ersucht wird, die Kassirung des an der Dorningerbrücke befindlichen Schrankens, vorzunehmen, u. hierüber zu relationiren. Weiters ist von Josef Prandstetter der ihm wegen seines Ungehorsams mit Dekret vom 20. d.Mts.
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