kens überdieß einer h. Rgg. Bewilligg unterliegt, u. diese hier nicht nachgewie- sen werden kann, so muß ich bey der aus öffentl. Rück- sichten ertheilten Auftrag v. 9. d.Mts. 4878 den an der Dorningerbrücke befindl. Schranken zu kassiren, Kraft des mir in kais. Pa- tent v. 11. Mai. 850 zugewie- senen Mandats beharren u. sie haben bis 19. d.Mts. 6 Uhr früh unweigerlich wegzuschaffen. Das Polizeyamt hat die- sen Auftrag genau zu überwachen. Der kk. Beztshptmann wurde die genaue Sachlage betraut gegeben und das kk. Gendar- merie Posten Coãndo un- ter seinem verständigt, im Nichtzuhaltungsfalle des festgesetzten Termi- nes nach geschener Auf- forderung zu interverni- ren. Nro. 4987. Entwurf einer Petition an den Herrn Statthalter we- gen Bestimmung einer Kreis- behörde für Steyr durch die Organisirungs Coõn im Kronlande Österreich o.d. Enns. Ein Comité, bestehend aus den Herrn Referenten wird am
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