den Quartiersträgern die ihnen gebührenden Beträ- ge gegen Abhabe der ein- schlägigen Quartiersbol- leten u. Empfangsbestät- tigung auszubezahlen. Die bis zum obigen Tage aber nicht erhobenen Quart- tiergelder sind dem hiesi- gen Armenfande zu ver- rechnen, da selbe nach Ablauf dieser Frist als im von den betreffenden Quartiersträgern diesem Fonde freywillig gewid- metes Geschenk betrach- tet werden. Hiernach ist eine Kunden- chnung auszufertigen, in Druck zu legen u. öffentl. bekannt zu machen u. in die Gasthäuser zu ver- theilen. I. Section. Nro. 4483. Gesuch des Karl Krispin Buchbindermeister und Ehebewilligung. Wird der Hr. Bittsteller an gewiesen, sich bey der löbl. Gemeinde Fünfhaus, für welche er die Ausübung eines Buchbinder Gewerbes erlangte, u. daher in Zu- kunft in selber seinen blei- benden Wohnsitz haben
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